Silverager und Scheidung

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Scheidung nach der Silberhochzeit

Die Zahl der Scheidungen nach einer Ehedauer von 26 und mehr Jahren haben sich in den letzten 20 Jahren laut Statistischen Bundesamt verdoppelt. Auslöser für die Trennung oder Scheidung ist häufig ein äußeres Ereignis. Das können der Auszug der Kinder, der Tod der eigenen Eltern oder eine berufliche Veränderung wie der Eintritt in den Ruhestand sein. Das bisherige System bricht auseinander und dabei kommt auch die Ehe auf den Prüfstand.

Die Themen bei einer Scheidung verschieben sich im Laufe der Jahre. Schwerpunkt der Auseinandersetzungen sind der Unterhalt und die Vermögensaufteilung.

Was das Familiengericht bei allen Scheidungswilligen automatisch regelt ist allein der Versorgungsausgleich, also die hälftige Aufteilung der in der Ehe erworbenen gesetzlichen, privaten oder betrieblichen Rentenansprüche.

Den Beteiligten muss klar sein, dass gerade die Aufteilung der Versorgungsanwartschaften zu finanziellen Einschränkungen im Rentenalter führen kann. Verstirbt ein Ehepartner nach der Scheidung entfällt zum Beispiel der Anspruch auf Witwen-/Witwerrente. Für den Ausgleichspflichtigen gibt es nach dem Tod des geschiedenen Ehepartners die Möglichkeit der Rückübertragung der übertragenen Anrechte aus dem Versorgungsausgleich. Allerdings nur, wenn die ausgleichsberechtigte Person die Versorgung aus dem Versorgungsausgleich erworbenen Anrechte nicht länger als 36 Monate bezogen hat. Ist der Tod später eingetreten, sind die übertragenen Anrechte unwiederbringlich verloren. Scheidungswillige im betagten Alter müssen sich über diese Konsequenzen im Klaren sein und ggfs. überlegen, ob statt der Scheidung nicht eine Trennung mit einer umfassenden Trennungsvereinbarung die sinnvollere Lösung ist. Dies muss im Einzelfall entschieden werden.  Der Nachteil, wenn man verheiratet bleibt, könnte die Verpflichtung zur Übernahme von Kosten für eine Pflegeheim sein, wenn das Geld und Einnahmen des Pflegebedürftigen getrennten Ehepartners nicht ausreichen.

Dass eine Scheidung im fortgeschrittenen Alter auch massive Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben kann, ist vielen scheidungswilligen Ehepartnern häufig ebenso wenig bewusst.  Eine günstige Familienversicherung bei der Krankenkasse, bei der der nicht erwerbstätige Ehepartner mit dem anderen zusammen gesetzlich krankenversichert ist, endet mit der Scheidung. Besonders ungünstig ist die Konstellation, wenn ein Ehepartner Beamter ist und der andere über ihn einen Anspruch auf Beihilfe hatte. Der Beihilfeanspruch endet mit der Scheidung und der nicht mehr beihilfeberechtigte geschiedene Ehepartner muss die Kosten des vollumfänglichen privaten Versicherungsschutzes selbst tragen. Ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist versperrt, wenn der geschiedene Ehepartner älter als 55 Jahre alt ist. Ansonsten kann der Weg über eine angestellte Tätigkeit von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung führen. Eine Scheidung nach sehr langer Ehedauer muss daher auch im Sinne eines bezahlbaren Versicherungsschutzes gründlich überlegt werden.

Astrid Weinreich


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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