Singulus Technologies AG kündigt Debt to Equity Swap an

  • 2 Minuten Lesezeit

Frankfurt, 24. April 2015 – Die Probleme der Singulus Technologies AG werden offenbar immer dramatischer. Das abgelaufene Geschäftsjahr hatte dem Unternehmen einen massiven Verlust in Höhe von 51,6 Millionen Euro beschert. Auch die Höhe der jährlichen Zinsverbindlichkeiten auf die Anleihe machen Singulus zu schaffen. Nun hat die Gesellschaft per Ad-hoc-Mitteilung verkündet, dass die Kapitalstruktur neu geordnet werden soll, um die Zukunftsfähigkeit zu sichern. Dazu soll die Eigenkapitalbasis gestärkt und das Fremdkapital reduziert werden. „Im Klartext bedeutet das: Die Gesellschaft plant die Herabsetzung des Grundkapitals und in der Folge einen sogenannten Debt to Equity Swap – also den Umtausch von Anleihen in Aktien. Das kann nur dann ein gangbarer Weg sein, wenn die Parameter stimmen“, erklärt Klaus Nieding, Vorstand der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, der als Vertreter der Anlegerschutzvereinigung DSW bereits seit etlichen Jahren die Hauptversammlung der Singulus Technologies AG besucht.

„Betroffene Anleihegläubiger sollten sich jetzt formieren“, sagt Nieding. „Es geht darum, sicher zu stellen, dass alle Gläubigergruppen gleich behandelt werden. Der Debt to Equity Swap muss so ausgestaltet sein, dass die Restrukturierung nicht vorwiegend auf dem Rücken der Anleihegläubiger ausgetragen wird. Dabei sollte angemessen berücksichtigen werden, dass die Anleihegläubiger ihre ‚Gläubigerstellung’ verlieren werden“, so Nieding. Das Unternehmen müsse die Anleihegläubiger nun davon überzeugen, dass das Unternehmen gestärkt aus einer solchen Maßnahme hervorgehe und eine entsprechend positive Prognose für die künftige Geschäftsentwicklung bestehe. „Andernfalls werden die Anleihegläubiger ihre Gläubigerrolle nicht leichtfertig aufs Spiel setzen“, ist Nieding überzeugt.

Die Gesellschaft will bereits auf ihrer Hauptversammlung im Juni die Aktionäre über das Restrukturierungskonzept abstimmen lassen. „Umso wichtiger ist es, dass die Anleihegläubiger zeitnah mit am Tisch sitzen. Nur durch eine solche zeitnahe Interessenbündelung können die Anleihegläubiger als Gläubigergruppe sinnvoll über die Details der Restrukturierung mitverhandeln und eine Wahrung ihrer Interessen im Rahmen der geplanten Restrukturierung der Anleihe durchsetzen“, sagt Nieding.

In den vergangenen 10 Jahren hat die Singulus-Aktie 90 Prozent an Wert verloren. Der Kurs der 2012 begebenen 60-Millionen-Euro-Anleihe ist ebenfalls massiv eingebrochen. Rund 40 Prozent liegt der Kurs zurzeit unter Wasser.

Betroffene Anleger können sich bei der Kanzlei Nieding+Barth per E-Mail (recht@niedingbarth.de) für eine Vertretung auf der Anleihegläubigerversammlung registrieren lassen. Klaus Nieding wird sich dort zudem für das Amt des Gemeinsamen Vertreters zur Wahl stellen. Der Fachanwalt für Kapitalanlagerecht hat bereits viel Erfahrung mit solchen Restrukturierungsverfahren, so etwa bei Augusta Technologies AG oder 3W Power S.A.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Klaus Nieding

Beiträge zum Thema