So bereiten Sie sich optimal auf Ihren Scheidungstermin vor

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Die Scheidung ist schon bei Gericht anhängig oder soll auf nach Ablauf des Trennungsjahres auf den Weg gebracht werden. Auch wenn der Scheidungstermin im Wesentlichen "nur" eine Statusänderung ist von "verheiratet" in "geschieden", ist die Aufregung häufig groß. Doch keine Angst, der Scheidungstermin selbst ist in der Regel sachlich und relativ kurz.  Fast immer möchten Mandanten vorher wissen, wie die Scheidung abläuft und wie sie sich darauf vorbereiten sollen:

1 Ablauf der Scheidung vor Gericht

Zunächst nimmt der Richter die Anwesenheit der Eheleute sowie deren Anwälte auf. Dann werden die Voraussetzungen der Scheidung besprochen und der Versorgungsausgleich (Auskünfte der Rententräger) erörtert. Danach wird die Scheidung ausgesprochen, der Rest erfolgt schriftlich: Der Scheidungsbeschluss wird den Eheleuten (über die Anwälte) vom Gericht zugeschickt. Man muss also keine Scheidungspapiere unterschreiben oder etwas in der Art. In dem Scheidungsbeschluss steht in der Regel auch genau, wie der Ausgleich der Rentenanwartschaften zu erfolgen hat. Der eigentliche Scheidungstermin dauert also ca. 15 bis 20 Minuten. Dies ist auch gut so, bedeutet es doch häufig, dass die streitigen Punkte wie Unterhalt und Vermögensauseinandersetzung bereits geklärt sind.

Wie können Sie zum reibungslosen Ablauf beitragen?

2. Relevante Infos parat haben

 Der Richter hört die beteiligten Eheleute persönlich an. So steht es im Gesetz. Dabei will er in der Regel nur wissen, ob Sie bereits länger als ein Jahr getrennt leben. Es ist also gut, wenn Sie sofort sagen können, wann wer aus der ehelichen Wohnung ausgezogen ist. Meist reicht die Nennung des Monats eines Jahres. Wie gesagt ist es lediglich wichtig, dass mindestens ein Jahr Trennung bereits abgelaufen ist. Auch dass eine Versöhnung nicht mehr in Betracht kommt, liegt wohl auf der Hand. MERKE: Wenn das Trennungsjahr um ist, es keine ehelichen Gemeinsamkeiten mehr in der Trennungszeit gab und einer (der Antragsteller) geschieden werden möchte, dann werden Sie auch geschieden, auch wenn der andere (der Antragsgegner) das nicht will.

Auf beim Rentenausgleich, genannt Versorgungsausgleich, helfen Sie Ihrem Anwalt, dem Gericht und nicht zuletzt sich selbst, wenn Sie stets den Überblick behalten, wer wo Rentenanrechte hat wie z.B. DRV, berufsständische Versorgungswerke, Zusatzversorgungen des öffentlichen Dienstes oder der kirchlichen Mitarbeiter, Beamtenversorgung, betriebliche Altersversorgungen, private Rentenverträge etc.. Dabei ist es insbesondere wichtig, dass alle Anrechte erfasst ist. Ihre Aufgabe ist es also, genau hinzuschauen, ob alle Versicherungen mit einbezogen wurden und dass keine Fehler und Lücken im Versicherungsverlauf und bei den persönlichen Daten sind. Dabei ist natürlich klar, dass Sie wohl nicht die versicherungsmathematischen Berechnungen kontrollieren können. Wer weiß schon, was Entgeltpunkte, Versorgungspunkte und Steigerungszahlen bedeuten! 

3. Auf Rechtsmittel verzichten?

Gegen jeden Beschluss gibt es die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Also auch gegen den Scheidungsbeschluss kann man in Beschwerde gehen. Die Sache geht dann zum OLG. Da gegen den Scheidungsbeschluss in der Praxis niemand in Beschwerde geht, verzichten die Beteiligten oft auf Rechtsmittel. Bitte überlegen Sie sich vor dem Termin, ob Sie das möchten. Dagegen könnte zum Beispiel sprechen, dass Sie noch krankenkassentechnisch familienversichert sind, die mit Rechtskraft der Scheidung endet. Es gibt zwar Notübergangsfristen, dennoch ist es klug, vor dem Scheidungstermin den Krankenversichertenstatus zu überdenken und sich gegebenenfalls frühzeitig um eine andere Versicherung kümmern. Auch sollten Sie nicht einfach auf Rechtsmittel verzichten, wenn Sie Trennungsunterhalt von Ihrem Ehepartner bekommen. Der Anspruch endet automatisch ab Rechtskraft der Scheidung. Wenn diese Punkte geklärt sind, spricht nichts dagegen, auf Rechtsmittel zu verzichten.

4. Sie bleiben Eltern trotz Scheidung

Die gemeinsame Sorge besteht automatisch auch nach der Scheidung weiter. Die Scheidung ändert also nichts in Bezug auf die Kinder. Hochwahrscheinlich war die Trennung das einschneidende und emotionale Ereignis für die Eheleute und die Kinder. Die Scheidung selbst ist wie gesagt nur die Statusänderung

Sie sehen also, gute Vorbereitung nimmt die Aufregung und sorgt für Sicherheit.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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