Warum bei der Scheidung nicht alles geregelt sein muss

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Immer wieder habe ich Mandanten, die ein Gespräch mit den Worten beenden „…und im Scheidungsverfahren setzt der Richter ja sowieso meinen Zugewinn/meinen Unterhalt/den Unterhalt für die Kinder fest“. Das ist falsch! Auch vor Gericht wird in der Regel nur auf Antrag gearbeitet.

1. Scheidung = Statusänderung

Die Scheidung ist nichts anderes als eine Statusänderung von „verheiratet“ in „ledig“. Zusätzlich erfolgt im Scheidungsverfahren der sogenannte Rentenausgleich, genannt Versorgungsausgleich. Hierbei werden die Rentenanwartschaften der Eheleute nur für die Ehezeit geteilt. Dieser Rentenausgleich ist der einzige Zwangsverbund, der mit der Scheidung mitgeregelt werden muss.

2. Und was ist mit Unterhalt und Vermögen?

Viele denken, dass automatisch im Scheidungsverfahren der Unterhalt für die Kinder oder Ehegatten mitgeregelt wird. Das ist aber ganz und gar nicht so. Die Eheleute können sich über alle Belange frei einigen, solange sie übereinstimmende Lösungen haben. Wenn es noch Streitpunkte gibt, so kann man isoliert bei Gericht einen Antrag stellen oder eben auch zum Teil in den Scheidungsverbund mit als Antrag einbeziehen. Die Scheidung kann dann erst erfolgen, wenn die Folgesache entschieden ist.

Manche Folgesachen kann man gar nicht im Scheidungsverbund regeln, da sie gerade nicht nur für den Fall der Scheidung Relevanz haben, zum Beispiel Kindesunterhalt. So oder so wird der Richter nicht automatisch Unterhalt und Vermögen prüfen und klären.

3. Was bedeutet das?

Man kann also, wenn das Trennungsjahr fast abgelaufen ist, das Scheidungsverfahren ruhig schon auf den Weg bringen, auch wenn die restlichen Angelegenheiten noch zu klären sind. Dies kann jedenfalls für den besserverdienenden Ehegatten Vorteile haben, zumal das Scheidungsverfahren in der Regel neun Monate bis ein Jahr dauert. Es ist also möglich, sowohl in der Trennungszeit, während des Scheidungsverfahrens oder auch nach der Scheidung Vereinbarungen zu schließen. Nicht selten erkennt der eine erst mit dem Scheidungsantrag, dass die Trennung nun ernst ist und jetzt Bewegung in die zu regelnden Dinge kommt.


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