Soldatenrecht: Treuepflicht zur Verfassung des Soldaten und Konsequenzen - Expertenbeitrag

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Jeder Soldat muss sämtliche Verfassungsprinzipien nach § 8 Alt. 1 SG anerkennen und durch sein gesamtes Verhalten für Ihre Erhaltung eintreten (§ 8 Alt. 2 SG).

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgrichts muss der Soldat sich nicht nur aktiver Maßnahmen, welche die Staatstreue untergraben, enthalten. Es reicht vielmehr aus, wenn ein Soldat sich nicht eindeutig von Bestrebungen distanziert, die diesen Staat und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Januar 2021 - 2 WD 7.20).

Der Dienstherr, die Bundeswehr, kann sofort nach der Tat Maßnahmen wie eine vorläufige Dienstenthebung und ein Uniformtrageverbot (§ 126 Abs. 1 WDO) sowie eine teilweise Einbehaltung der Dienstbezüge (§ 126 Abs. 2 WDO) verfügen.

Welche Prinzipien zählen zu den Verfassungsprinzipien ?

Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts folgt eien Konzentration auf wenige, zentrale Grundprinzipien, die für den freiheitlichen Verfassungsstaat schlechthin unentbehrlich sind (BVerwG 2 WDB 16.21, Beschluss vom 29. März 2023). Ausgangspunkt ist nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zunächst die Würde des Menschen und das Demokratieprinzip, für das die Möglichkeit gleichberechtigter Teilnahme aller am politischen Willensbildungsprozess sowie die Rückbindung der Ausübung von Staatsgewalt an das Volk maßgeblich ist. Zudem ist von dem Begriff der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit umfasst ( BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21).

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen ist seit 1988 Soldat und Reservist (Oberstleutnant d.R.). Er hat viele Soldaten in Entlassungsverfahren und gerichtlichen Disziplinarverfahren vor den Truppendienstgerichten  erfolgreich verteidigt und vertreten.

Foto(s): Fotolia_11717095_XS Soldaten

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