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„Sonny Black“-Abmahnung von Bindhardt Lenz

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Abmahnung von Bindhardt Lenz wegen Bushido – „Sonny Black“ im Auftrag des Anis Mohamed Youssef Ferchichi

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Bindhardt Lenz wegen des Musikalbums Bushido – „Sonny Black“ erhalten? Unterschiedlichen Berichten im Internet zufolge geht der Rechteinhaber des Musikwerkes derzeit gegen Internetanschlussinhaber vor, denen zur Last gelegt wird das streitgegenständliche Werk Dritten zum Download angeboten zu haben. Dieses Vergehen wurde durch eine sogenannte Ermittlungsfirma angeblich beweissicher festgestellt. Die Mitarbeiter dieser Firmen durchsuchen konsequent die bekannten Peer-to-Peer Netzwerke hinsichtlich der unerlaubten Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke. Wer in diesem Zusammenhang ertappt wird, der muss mit einer Abmahnung rechnen. Problematisch in diesem Zusammenhang ist, dass die Ermittlung immer an der Haustür des Betroffenen endet und nicht exakt ausgesagt werden kann wer das Werk „Sonny Black“ verbreitet hat.

Was wird in der „Sonny Black“-Abmahnung von Bindhardt Lenz gefordert?

In der Abmahnung macht die Gegenseite Schadenersatz und Unterlassungsansprüche geltend. Der Betroffene wird aufgefordert eine so genannte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen Geldbetrag zu zahlen.  

Kann sich der Betroffene gegen die „Sonny Black“-Abmahnung wehren?

Ja. Nach dem Erhalt der Abmahnung geht es darum, die Forderung der Gegenseite zu prüfen. Nicht immer kann diese die Ansprüche in vollem Umfang durchsetzen. Die Praxis hat gezeigt, dass die in den Abmahnungen geforderten Beträge oftmals hoch angesetzt sind. Doch auch weitere Einwände sind gegen die „Sonny Black“-Abmahnung möglich. Im Rahmen einer anwaltlichen Vertretung muss geprüft werden, unter welchen Umständen die angebliche rechts Verletzung stattgefunden hat. Denn oftmals sind Dritte und gar nicht der registrierte Anschlussinhaber für die jeweilige Rechtsverletzung verantwortlich.

Was ist nach dem Erhalt der „Sonny Black“-Abmahnung von Bindhardt Lenz zu tun?

In der Abmahnung sind Fristen gesetzt diese sollten in jedem Fall eingehalten werden. Daher gilt es nach dem Erhalt der Sonny Black“-Abmahnung darum, sich erstmal grundlegend darüber zu informieren, welche absehbaren Chancen, Risiken und Kosten eine Verteidigung mit sich bringt. Bevor die Angelegenheit nicht mit einem Anwalt besprochen wurde sollte keine Reaktion erfolgen.

Was bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte im Falle der „Sonny Black“-Abmahnung von Bindhardt Lenz?

Wenn Sie zu einem der beschriebenen Punkte Fragen haben, können Sie sich gern mit mir in Verbindung setzen. Ich biete Abgemahnten eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung, in der ich über Chancen und Risiken im Umgang mit Abmahnungen berate. Vertrauen Sie gern auf meine Erfahrung.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet folgenden Service im Falle einer Bindhardt Lenz-Abmahnung wegen „Sonny Black“.

1. Kostenlose, telefonische Ersteinschätzung (Auch ohne Mandatserteilung)
2. Sofortige Reaktion nach Mandatserteilung möglich
3. Ortstermine nicht nötig
4. Kommunikation über E-Mail möglich
5. Rückrufanfragen möglich (Wir rufen an, wenn Sie Zeit haben)
6. Außergerichtliche Verteidigung für einen festen Pauschalbetrag

Sie erreichen Dr. Wachs unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


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