Sorgerecht aktuell: Vorrang von Pflegeeltern gegenüber Verwandten bei Sorgerechtsentzug

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Nach einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.11.2018 zum Aktenzeichen I-8 UF 187/17) haben professionelle Pflegeeltern in dem Fall, dass den leiblichen Eltern eines minderjährigen Kindes die elterliche Sorge etwa wegen eigener Hilflosigkeit und starker Vernachlässigung des Kindes entzogen wird, Vorrang gegenüber ebenfalls in Betracht kommenden Verwandten des Kindes bei der Entscheidung, wo das Kind untergebracht werden soll.  

Der Wunsch der Familie, dass die Kinder einer alleinerziehenden Mutter, welcher die elterliche Sorge entzogen wurde, nunmehr bei den beiden Schwestern der Mutter aufwachsen sollen, diene nach Auffassung des entscheidenden Senats nicht den Interessen der Kinder. Das Gericht entschied sich für die von dem Jugendamt ausgewählte erfahrene Pflegefamilie, da die Kinder nach der Auffassung des Gerichts hier besser aufgehoben sind. Bei den beiden Tanten des Kindes machte das Gericht hingegen eine fehlende persönliche Eignung aus, welche aber für die Berufung zum Vormund der Kinder unabdingbar sei. 

Die Tanten hätten sich zuvor weder über die Kinder gekümmert noch irgendeine Beziehung zu den Kindern installiert. Es fehle daher bei den Tanten, auch wenn dort keine weitere Gefahr drohe, an einer sicheren Lebensumgebung, an der notwendigen Stabilität der Lebensumstände und auch an der emotionalen Sicherheitskomponente. Der Senat bestätigte daher im Ergebnis die erstinstanzliche Entscheidung des Familiengerichts, nach welcher das Jugendamt zum Vormund bestellt wurde.


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