Spannungen in der Familie als Auswirkung der Corona-Krise

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Ausgangsbeschränkungen, die Angst um die berufliche Existenz, Angst um den Verlust des Arbeitsplatzes, Sorge um die Gesundheit der nahen Angehörigen – dies alles kann zu erheblichen Spannungen in der Familie führen, insbesondere wenn es bereits vorher Probleme gab.

1. Häusliche Gewalt:

Die Jugendämter arbeiten derzeit nur in Notbesetzung. Besuche in den Familien können nicht stattfinden. Gespräche im Jugendamt können nur über das Telefon stattfinden. Die notwendige Überwachung und Fürsorge von bereits auffälligen Familien kann derzeit nicht geleistet werden. Dies führt dazu, dass es in den Familien, in denen häusliche Gewalt bereits vorherrschte, noch zu stärkeren Konflikten kommt. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Notfalltelefon der Jugendämter in dieser Krisensituation offensteht. Auch Frauenhäuser müssen weiterhin offenbleiben. Hierzu ist es wichtig, dass wir Familienrechtsanwälte für derartige Situationen zur Verfügung stehen und die Familien auch mit rechtlichem Rat unterstützen. Gewaltschutzanträge sind Eilanträge, die vom Gericht, auch wenn die Gerichte derzeit auch nur in Notbesetzung arbeiten, auf jeden Fall kurzfristig durchgesetzt werden können.

2. Umgangsrecht:

Gerade begleiteter Umgang kann momentan oft nicht stattfinden. Hier müssen die technischen Möglichkeiten genutzt werden, wie Skype oder FaceTime, damit Kinder und Eltern trotzdem noch Umgang miteinander haben. Die Corona-Pandemie erlaubt es im Übrigen nicht, dass Umgang, der regulär zwischen Elternteilen vereinbart war, auszusetzen, außer es gibt tatsächlich Krankheitsfälle, die eine Quarantäne erforderlich machen. Dasselbe gilt selbstverständlich auch für das Wechselmodell.

Gerade in diesen Zeiten ist es nunmehr wichtig, dass Eltern ihre persönlichen Animositäten zurückstellen und wieder mehr kommunizieren müssen.

3. Unterhalt:

Eine vorübergehende Krise, wie die Corona-Pandemie führt nicht dazu, dass Unterhaltszahlungen sofort ausgesetzt werden können. Natürlich müssen auch hier Unterstützungsmaßnahmen möglich sein, wie beispielsweise der kurzzeitige Einsatz von Unterhaltsvorschussleistungen, wie auch Absprachen zwischen den Eltern.

Diese Corona-Pandemie sollte insbesondere im Familienrecht dazu genutzt werden, Streit und Konflikte außerhalb des Gerichts zu klären. Wir stehen als Kanzlei für Familienrecht und auch für Mediation sehr gerne zur Verfügung. Telefonkonferenzen können weiterhin abgehalten werden und auch Gespräche mit dem notwendigen Sicherheitsabstand.

Bleiben Sie gesund!


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