Stefan Keller, UDI, te, Skapa etc. - Wer verdient an den Investments?

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Nachdem neben etlichen Gesellschaften der UDI-Gruppe (ehemaliger Geschäftsführer großteils Herr Stefan Keller) u.a. auch Unternehmen der te-Gruppe, wie bspw. die te management GmbH (Geschäftsführer Herr Stefan Keller) in Insolvenz gerieten, stehen die Aussichten für Anleger, welche über die - nach hiesiger Einschätzung als UDI-Nachfolgerin bzw. -Ersatz anzusehende - Skapa Invest GmbH (ehemaliger Geschäftsführer Herr Stefan Keller) u.a. in Anleihen bzw. Schuldverschreibungen der

  • Munich Boarding 41 GmbH (ISIN DE000A2YN207; Geschäftsführer Herr Stefan Keller)
  • Hansapark Finance GmbH (DE000A2TR4S5; Geschäftsführer Herr Stefan Keller)
  • wob Projekt Freigericht GmbH (DE000A3H2ZM2)

investierten, nun wiederum nicht rosig.

Bei der Rückzahlung der Hansapark-Anleihe ist es bereits zu Problemen gekommen. Nach einer Mitteilung der Hansapark Finance GmbH (Geschäftsführer Herr Stefan Keller)

war auch zum 31.03.2022 die Hansapark Finance GmbH als Emittentin der Schuldverschreibungen nicht in der Lage diese fristgerecht zu bedienen und ist daher gezwungen, einen Insolvenzantrag stellen.

Auch die Skapa Invest GmbH (ehemaliger Geschäftsführer Herr Stefan Keller) hat Insolvenz angemeldet. Das Unternehmen der te-Gruppe, das unter anderem die Hansapark Nürnberg-Anleihe vertrieben hat, befindet sich derzeit in vorläufiger Insolvenzverwaltung (Stand 02.05.2022).

Das Amtsgericht München erließ am 28.03.2022 einen Beschluss, wie man ihn nicht jeden Tag zu lesen bekommt.
Es erklärte sich 


für Insolvenzverfahren über das Vermögen der Unternehmen für zuständig, die der Unternehmensgruppe te management GmbH, Mouginsstraße 26, 85609 Aschheim, angehören, insbesondere bestehend aus den Unternehmen:

BBH Projekt Airport Garden II Gmbh & Co. KG, Kellerweg 12, 91154 Roth, vertr. d.d. Komplementärin te 14. Projekt GmbH, diese vertr. d.d. Geschäftsführer Keller Stefan

Hansapark Finance GmbH, Kellerweg 12, 91154 Roth, vertreten durch den Geschäftsführer Keller Stefan

Munich Boarding M 41 GmbH, Kellerweg 12, 91154 Roth, vertreten durch den Geschäftsführer Keller Stefan

Projektentwicklung Baumgartenwiesen GmbH, Frankenstraße 148, 90461 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Keller Stefan

Projektentwicklung Mühlbachgrund GmbH, Frankenstraße 148, 90461 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Keller Stefan

RMP Rhein Main Projekt GmbH, Kellerweg 12, 91154 Roth, vertreten durch den Geschäftsführer Keller Stefan

SKAPA Invest GmbH, Kellerweg 12, 91154 Roth, vertreten durch den Geschäftsführer Jarosch Gerhard (vormals Stefan Keller)

te 11. Projekt GmbH, Kellerweg 12, 91154 Roth, vertreten durch den Geschäftsführer Keller Stefan

te 14. Projekt GmbH, Kellerweg 12, 91154 Roth, vertreten durch den Geschäftsführer Keller Stefan

te Boxdorf Projekt GmbH, Mouginsstraße 26, 85609 Aschheim, vertreten durch den Geschäftsführer Keller Stefan

te Essen Projekt GmbH, Kellerweg 12, 91154 Roth, vertreten durch den Geschäftsführer Keller Stefan

te Hansapark 2 GmbH, Mouginsstraße 26, 85609 Aschheim, vertreten durch den Geschäftsführer Keller Stefan

te Hansapark 3 GmbH, Mouginsstraße 26, 85609 Aschheim, vertreten durch den Geschäftsführer Keller Stefan

te Hansapark 4 GmbH, Mouginsstraße 26, 85609 Aschheim, vertreten durch den Geschäftsführer Keller Stefan

te Hansapark GmbH, Mouginsstraße 26, 85609 Aschheim, vertreten durch den Geschäftsführer Keller Stefan

te Service GmbH, Kellerweg 12, 91154 Roth, vertreten durch den Geschäftsführer Keller Stefan

te Verwaltungs GmbH, Mouginsstraße 26, 85609 Aschheim, vertreten durch den Geschäftsführer Keller Stefan

(...).

In dem „Wertpapierprospekt für das öffentliche Angebot von 6,0 % p.a. Schuldverschreibungen 2019/2022 mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu 15.000.000,- Euro der Hansapark Finance GmbH, Roth WKN: A2TR4S ISIN: DE000A2TR4S5“ heißt es u.a.,

Die Mittel aus den Schuldverschreibungen werden zur Finanzierung des Quartiers Hansapark Nürnberg in Form von Darlehen an die bestehenden und die ggf. noch zu gründenden Projektgesellschaften verwendet, welche gegenüber den Kreditforderungen der die Errichtung der Immobilien finanzierenden Kreditinstitute nachrangig sind (…)

Letztlich könnte man das Investment nach hiesiger Einschätzung auch als im Anleihemantel verklärtes (mittelbares) Nachrangdarlehen bezeichnen.

Die Nachrangdarlehensklauseln mehrerer Vorgängerinvestments („Festzins“-Anlagen der UDI- und te-Gruppe) waren seitens der BaFin für unwirksam erklärt und die Abwicklung angeordnet worden (s.auch https://www.anwalt.de/rechtstipps/udi-te-management-gmbh-und-weitere-gesellschaften-in-insolvenz-190001.html; https://www.anwalt.de/rechtstipps/udi-bezeichnung-von-kapitalanlagen-als-festzins-anlage-oder-solide-anlage-irrefuehrend_179397.html ), nunmehr ging die Skapa-Gruppe augenscheinlich den Umweg über die Wertpapiere, um dennoch weiter Anlegergelder einzusammeln.

Fazit:

Anleger sehen sich bei Kapitalanlagen nicht selten dem möglichen Verlust ihrer Investition gegenüber.
Doch sie sollten sich trotz der Komplexität nicht grundsätzlich abhalten lassen, ihre Investitionen zurückzufordern.

Daneben bedarf es nicht selten der Geltendmachung von Ansprüchen in den jeweiligen Insolvenzverfahren, welche Vorgänge wie die beschriebenen regelmäßig begleiten.

Mit derartigen Fällen beschäftigt sich Rechtsanwalt Rainer Lenzen von der Kanzlei für Wirtschaftsrecht Bank- und Kapitalmarktrecht – Rechtsanwalt Rainer Lenzen bereits seit Jahren, er vertritt geschädigte Anleger, außergerichtlich wie auch in gerichtlichen Verfahren.

Nicht selten kommt es auch zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft(en), regelmäßig sind solche Verfahren jedoch nicht vor Eintritt der zivilrechtlichen Anspruchsverjährung abgeschlossen.

Ansprüche der Anleger in solchen Zusammenhängen sind differenziert zu prüfen und können sich beispielsweise gegen die Gesellschaft (Emittentin) selbst, aber auch gegen Berater bzw. Beratungsunternehmen, Vermittler oder andere Personen wie Gründer oder auch Gesellschafter, Hintermänner, die Geschäftsführung, ggfs. Treuhänder oder auch Wirtschaftsprüfer richten.

Die Vertragsbedingungen und Darstellungen der Anbieter sollte ein mit den Themen vertrauter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen, nicht selten sind dort Anhaltspunkte zu finden, auf deren Grundlage die Investition rückabzuwickeln ist.

Gerne stehen wir Ihnen zur Seite!



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