Steuerfalle bei Scheidung: Grundstücksübertragung

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Die steuerlichen Auswirkungen einer Grundstücksübertragung unter Ehegatten anlässlich einer Scheidung werden bedauerlicherweise oft verkannt.

Nicht selten wird nach einer Trennung oder Scheidung der Miteigentumsanteil eines Ehegatten an einer gemeinschaftlichen Immobilie auf den anderen übertragen. Sei es gegen Zahlung eines Ausgleichsbetrags oder zum Ausgleich eines Zugewinnausgleichsanspruchs.

Beim Abschluss von Scheidungsvereinbarungen, die hierauf gerichtet sind, wird vielfach übersehen, dass die Übertragung steuerpflichtig sein kann. Gemäß § 23 Einkommensteuergesetz kann auch bei der Veräußerung von Grundstücks(-anteilen) unter Eheleuten die sog. Spekulationssteuer anfallen. Das gilt selbst dann, wenn die Übertragung der Abgeltung des Zugewinnausgleichsanspruchs dienen soll, also anstatt der Zahlung des Zugewinnausgleichs ein Grundstück(-miteigentumsanteil) übertragen wird. Eine Ausnahme besteht nur in den Fällen, in denen die Immobilie vor über 10 Jahren angeschafft oder in dem Jahr der Veräußerung selbst genutzt wurde.  

Bei dem Abschluss von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, die Grundstücksübertragungen enthalten, ist daher unbedingt auf die steuerlichen Auswirkungen zu achten.

Gerne berate ich Sie in unserer Kanzlei zu den Gestaltungsmöglichkeiten einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung. Über unsere Mitarbeiterinnen können Sie einen Termin für eine unverbindliche Erstberatung per Telefon oder E-Mail vereinbaren. 

Janine Montjoie

Fachanwältin für Familienrecht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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