Strafbefehl erhalten?

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Die Staatsanwaltschaft ist die zuständige Behörde, um Straftaten zu verfolgen. Wenn sie davon ausgeht, dass nur eine sehr geringe Schuld vorliegt und der oder die Täter(in) bisher noch keine Straftat begangen hat, wird das Verfahren wegen geringer Schuld meist gegen Zahlung einer Geldauflage nach § 153a StPO eingestellt.

Wenn die Staatsanwaltschaft jedoch davon ausgeht, dass die Einstellung selbst nicht als ausreichende Warnung dient, so beantragt sie den Erlass eines Strafbefehls. Die darin ausgesprochene Geldstrafe setzt sich aus einer Tagessatzanzahl und einer Tagessatzhöhe zusammen. Dies ist im Strafbefehl genau erläutert. Bei mehreren Taten werden diese im Strafbefehl einzelnen aufgeführt. Für jede Tat wird eine Einzelstrafe verhängt und danach eine Gesamtabwägung getroffen.

Zusammen mit der Akte wird dem Gericht der Antrag auf Erlass des Strafbefehls vorgelegt. Das Gericht übersendet dann dem Beschuldigten in der Regel den Strafbefehl.

Einspruchsfrist 2 Wochen

Gegen den nunmehr ergangenen Strafbefehl kann Einspruch eingelegt werden. Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen. Sollte diese Zweiwochenfrist abgelaufen sein müssten besondere Gründe vorliegen, um eine Wiedereinsetzung zu erhalten. Zusammen mit dem Wiedereinsetzungsantrag kann ebenfalls ein Einspruch eingelegt werden.

Nach dem eingelegten Einspruch setzt das zuständige Gericht einen Termin zur mündlichen Hauptverhandlung an. Sollte hier eine umfangreichere Beweisaufnahme notwendig sein, um den Sachverhalt des Strafbefehls aufzuklären, so kann es möglich sein, dass auch mehrere Hauptverhandlungstermine angesetzt werden.

Vermeidung der Hauptverhandlung

Sollte ein Beschuldigter keine Gerichtsverhandlung wollen, so könnte gegen den Strafbefehl auch insoweit vorgegangen werden, als lediglich die Tagessatzhöhe angefochten wird. Die Tagessatzhöhe könnte dann durch Einkommensnachweise reduziert werden. Dies kann auch in einem Beschluss erfolgen. Es würden dann ein zusätzlicher Beschluss zum Strafbefehl ergehen, der nur eine Reduzierung der Tagessatzhöhe vornimmt. Dies gilt nur, wenn das von der Staatsanwaltschaft geschätzte Einkommen zu hoch angesetzt wurde.

Verteidigungsstrategie

Die Verteidigungsstrategie gegen den Strafbefehl sollte zusammen mit einem Rechtsanwalt festgelegt werden. Über die Strategie wird üblicherweise erst nach erhaltener Akteneinsicht vollumfänglich entschieden. Eine Akteneinsicht erhält nur ein Rechtsanwalt. Dem Beschuldigten wird die Akte nicht ausgehändigt. Er kann jedoch eine Kopie der Akte von seinem Verteidiger erhalten.

In einem Strafbefehlsantrag wird üblicherweise davon ausgegangen, dass quasi ein Geständnis vorliegt, sodass bei fehlendem Geständnis eine höhere Tagessatzanzahl verhängt werden darf.

Ihr Fachanwalt für Strafrecht

Wolfgang Kleßinger


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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