Straßenschlachten in Stuttgart – Körperverletzung und Plünderungen

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In der Nacht zum 21.06.2020 (Sommerbeginn) fand ein Großeinsatz der Polizei in der Stuttgarter Innenstadt von unerwartetem Ausmaß statt. Völlig überraschend hatten sich nach der Medienberichterstattung noch am Vortag vor Mitternacht rund 500 Menschen zusammengerottet und ein Bild der Verwüstung in der Innenstadt hinterlassen. Polizeibeamte seien im Laufe der Ausschreitung mit Flaschen und Pflastersteinen beworfen worden (SZ online), mehrere Streifenwagen seien beschädigt worden.

Wie werden Plünderungen strafrechtlich verfolgt ?

Gemäß § 125 StGB macht sich wegen Landfriedensbruch strafbar, wer sich an Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit,

die aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen werden, als Täter oder Teilnehmer beteiligt oder wer auf die Menschenmenge einwirkt, um ihre Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern. Es kann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren verhängt werden.

Wie ist der Täter zu bestrafen , der eine Waffe mit sich führt ?

In besonders schweren Fällen des Landfriedensbruchs ist gemäß § 125a Abs. 1 StGB die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter eine Schußwaffe,  eine andere Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, durch eine Gewalttätigkeit einen anderen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder plündert oder bedeutenden Schaden an fremden Sachen anrichtet.

Wann beginnt die Beihilfe ?

Für das Vorliegen einer Beihilfetat reicht schon ein psychisches Bestärken, z.B. die Begleitung zum Tatort. Die Haupttat muss vorsätzlichen und rechtswidrig, nicht aber unbedingt schuldhaft erfolgen. So kann auch einem schuldunfähig geistig verwirrten Täter Beihilfe geleistet werden.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Christian Steffgen ist seit fast 30 Jahren im Strafrecht spezialisiert und hat viele entsprechende Fälle erfolgreich verteidigt. Eine kostenlose telefonische Erstberatung oder online wird angeboten.

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