Streaming jetzt eindeutig illegal?

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In einem wegweisenden Urteil (Az.: C-527/15) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 26.04.2017 entschieden, dass auch schon das Anschauen von illegalen Streams ab sofort als rechtswidrig einzustufen ist. 

Bislang war nur klar, dass jedenfalls die Bereitstellung oder Vervielfältigung des Streams rechtswidrig ist. Umstritten war dagegen, ob auch die bloße Nutzung eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Aus diesem Grund wurden bislang auch hauptsächlich die Betreiber von Seiten wie kinox.to oder movie4k.to verfolgt. Die einzelnen Nutzer dagegen hatten von den Rechteinhabern wenig zu befürchten.

Das könnte sich nun mit dem Urteil des EuGH ändern. Danach ist schon das kurzzeitige Zwischenspeichern der Streams auf Geräten der Endnutzer eine Rechtsverletzung. Das Gericht geht davon aus, „dass sich Nutzer immer dann illegal verhalten, wenn sie von der Rechtswidrigkeit des verbreiteten Streams Kenntnis hatten oder diese hätten haben müssen“. 

Gefahr einer Abmahnung

Die Frage, die sich die meisten Nutzer damit stellen dürften, ist, ob jetzt eine neue Abmahnwelle droht. Dies kann nicht sicher beantwortet werden, auch wenn die Gefahr eine Abmahnung zu erhalten wohl (derzeit) noch überschaubar ist. 

Dies hängt zum einen damit zusammen, dass noch unklar ist, ab wann ein Nutzer die Rechtswidrigkeit eines Streams eindeutig erkennt. Aber jedenfalls wenn man sich den neuesten Blockbuster, die aktuellste Serie oder die Fußball-Bundesliga auf einem Streaming-Portal anschaut, dürfte eine Kenntnis der Rechtswidrigkeit nicht mehr zu bestreiten sein. Wer Seiten wie kinox.to etc. besucht, dem muss klar sein, dass dort illegal Inhalte angeboten werden. 

Zum anderen wird es für die Rechteinhaber schwer sein, an die entsprechenden IP-Adressen der Nutzer zu kommen. Nur über diese können aber die Anschlussinhaber ermittelt werden. Die IP-Adressen sind in diesem Fall jedoch bei den illegalen Streaming Portalen gespeichert und es ist nicht davon auszugehen, dass diese den Rechteinhabern freiwillig Auskunft erteilen. Dennoch droht die Gefahr einer Offenlegung etwa durch Durchsuchungen der Strafverfolgungsbehörden oder eines Leaks. Noch gefährlicher wird es für Nutzer, die sich auf den Portalen registriert haben, weil sie persönliche Daten auf den Seiten hinterlassen haben und damit leichter ermittelt werden können.

Höhe der Kosten

Zuletzt dürfte die Verfolgung der Nutzer für die Rechteinhaber und die abmahnenden Anwälte auch lange nicht so lukrativ sein wie etwa bei den Filesharing-Fällen. Da beim Streaming immer nur eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, ist der Schaden für die Rechteinhaber weitaus geringer als in den Filesharing-Fällen, weil der Film dort einer Vielzahl von Nutzern zugänglich gemacht wurde. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich danach, was ein vergleichbares Angebot legal gekostet hätte. Pro Film dürfte der Schadensersatz damit bei 10 bis 15 Euro liegen, bei Serien-Episoden noch weniger. Hinzu kommen aber noch die Abmahnkosten der eingeschalteten Rechtsanwälte. Diese belaufen sich bei Privatpersonen maximal auf 150 Euro. Das mag zwar erst einmal wenig klingen, kann sich aber bei regelmäßigem Schauen schnell vervielfältigen. 

Wenn der Nutzer zudem von verschiedenen Rechteinhabern abgemahnt wird, fallen natürlich auch die Abmahnkosten in jedem Fall erneut an. Zusätzlich wird die Abmahnung regelmäßig mit einer strafbewährten Unterlassungserklärung verbunden sein. Schaut man sich den jeweiligen Film oder Serie erneut an, werden in diesem Fall ggf. hohe Strafen fällig.

Fazit

Auch wenn das Risiko einer Abmahnung eher gering ist, sollte sich jeder klarmachen, dass das Streamen eine rechtswidrige Handlung darstellt. Es ist auch noch vollkommen offen, wie die Rechteinhaber auf das Urteil reagieren werden und welche Konsequenzen hieraus folgen. 

Sollten Sie dennoch in diesem oder einem ähnlichen Fall eine Abmahnung erhalten, werden wir Sie gerne über die rechtlichen Möglichkeiten beraten.


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