Sturz im Möbelhaus

  • 1 Minuten Lesezeit

Frage:
Ich rutschte in einem bekannten Möbelhaus auf einer Gurkenschale aus und zog mir eine Fraktur im linken Handgelenk zu. Stehen mir Schadenersatzansprüche gegen das Möbelhaus zu?

Antwort:

Da ein solcher Sturz in der Praxis nicht selten vorkommt, hat sich eine differenzierte Rechtsprechung herausgebildet:

  • Kommt es zu einem Sturz auf Grund Verunreinigung des Bodens, spricht dies grundsätzlich für die Verletzung der sogenannten Verkehrssicherungspflicht des Ladeninhabers. Er muss den Fußboden frei von Gefahren halten.
  • Gegen eine Pflichtverletzung kann der Ladeninhaber einwenden, dass er regelmäßig und in kurzen Abständen den Boden reinigen lässt und eine bestimmte Person für derartige Aufgaben einsetzt. Hier trifft den Ladeninhaber die volle Darlegungs- und Beweislast.
  • Weiter ist maßgeblich, wo sich der Sturz ereignet hat. Ist mit einer Verunreinigung zu rechnen, z. B. am Obststand, hat der Betroffene erhöhte Aufmerksamkeit zu beachten. Ihn kann daher ein Mitverschulden treffen.

In Ihrem Fall wird es entscheidend darauf ankommen, wo sich der Unfall ereignet hat, und ob der Ladeninhaber die oben beschriebene Reinigung nachweislich durchgeführt und ordnungsgemäß organisiert hat. Hat er dies nicht, hat er Ihnen den entstandenen Schaden zu ersetzen.


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