Supernatural - Abmahnung Waldorf Frommer - was Sie jetzt tun müssen

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Die Warner Bros. Entertainment GmbH lässt Waldorf Frommer Abmahnungen verschicken. Den Betroffenen wird ein „illegales Tauschbörsenangebot über ihren Internetanschluss“ von einer oder mehreren Folgen der US-TV-Serie „Supernatural“ vorgeworfen.

„Supernatural“ („Übernatürlich“) ist eine US-amerikanische Mysteryserie, von der bislang 9 Staffeln existieren. Die Handlung bezieht sich teilweise auf bekannte moderne Legenden und Mythen verschiedenster Religionen. Das Anbieten von Folgen über Internettauschbörsen ist in Deutschland illegal, egal, ob die Serie schon im Fernsehen lief.

Daher fordern Waldorf Frommer in der Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung (Unterlassungsvertrag) sowie Anwaltskosten und Schadensersatz von insgesamt € 519,50 bei einer Folge, bei weiteren Folgen entsprechend mehr.

Waldorf Frommer Abmahnung wegen „Supernatural“ – ist das Betrug oder Abzocke?

Nein. Betroffene müssen davon ausgehen, dass das Angebot über ihren Internetanschluss tatsächlich stattgefunden hat. Ausreden wie „niemand hat etwas gemacht“ sind nicht geeignet, die Vorwürfe an den Anschlussinhaber zu entkräften.

Wie ist die Rechtslage bei einer solchen Abmahnung?

Stattdessen muss der Anschlussinhaber argumentieren, dass ihn weder eine Störer- noch eine Täterhaftung treffen. Die Täterhaftung ist selbstredend. Die Täterhaftung des Anschlussinhabers entfällt allerdings, wenn zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung noch andere Personen Zugriff auf den Anschluss hatten, z. B. Ehefrau und volljährige Kinder.

Die Störerhaftung entfällt immer dann, wenn der Anschlussinhaber keine Pflichten verletzt hat. Wenn z. B. minderjährige Kinder den Internetanschluss mitnutzen, muss der Anschlussinhaber Verbote aussprechen. Unterlässt er das und die Kinder bieten eine Folge der Serie „Supernatural“ über bittorrent an, so trifft den Abgemahnten eine Störerhaftung.

Die Störerhaftung entfällt, wenn alle Personen, die Zugriff auf den Anschluss hatten, volljährig sind und somit keine besonderen Kontroll- und Überwachungspflichten des Anschlussinhabers bestanden haben. Dann konnte der Anschlussinhaber keine Pflichten verletzen.

Was Sie bei einer Waldorf Frommer Abmahnung wegen „Supernatural“ tun sollten

Machen Sie keine Experimente mit einer „modifizierten“ Unterlassungserklärung. Diese verpflichtet Sie genauso lebenslang und schützt Sie nicht vor den Kostenforderungen.

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