T. & D. Versand GbR und FAREDS Abmahnung – Wir vertreten bereits über 40 Abgemahnte

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T. & D. Versand GbR und FAREDS Abmahnung : Aktuell erreichen uns wieder Abmahnungen von der T. & D. Versand GbR und Fareds Rechtsanwälten. Wir vertreten bereits über 40 Mandanten, die eine entsprechende Abmahnung erhalten haben. 

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Fareds Rechtsanwälten erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Experten für Wettbewerbsrecht nutzen. 

Übersenden Sie uns einfach die Abmahnung via E-Mail an info@wd-recht.de nebst Telefonnummer und wir melden uns umgehend bei Ihnen. So werden die äußerst knappen Fristen sicher gewahrt. Gerne können Sie uns auch für Sie unverbindlich via Telefon kontaktieren: 0251/ 20 86 80 30.

 

T. & D. Versand GbR und FAREDS Abmahnung – Worum geht es diesmal?

Die aktuellen Abmahnungen der T. & D. Versand GbR befassen sich wieder mit einem Klassiker, der jedenfalls noch Gegenstand von kostenpflichtigen Abmahnungen sein kann. Es geht wieder um den sogenannten OS-Link und die Frage, ob dieser vorgehalten wird und anklickbar ist. Ist dies nicht der Fall, so liegt nach herrschender Meinung in der Rechtsprechung ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor. 

Ein Wettbewerber könnte diesen Verstoß daher grundsätzlich auch zum Gegenstand einer kostenpflichtigen wettbewerbsrechtlichen Abmahnung machen. Dies ist jedoch dann ausgeschlossen, wenn die Abmahnung rechtsmissbräuchlich ist. 

Da Rechtsmissbrauch von dem Abgemahnten vorgetragen werden muss und die schiere Anzahl von Abmahnungen allein kein ausreichendes Indiz für ein rechtsmissbräuchliches Handeln ist, sollte man sich nicht vorschnell auf den Rechtsmissbrauch der Abmahnung berufen. 

Eine ausbleibende Reaktion kann hier dazu führen, dass weitere Kosten entstehen. Wir empfehlen daher, die Abmahnung ernst zu nehmen und durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. 

Aufgrund unserer Erfahrung mit diesen Fällen können wir Ihnen mehrere Wege aufzeigen, wie Sie auf die Abmahnung reagieren können. Dies kann von Zurückweisung (in Kenntnis der Kostenrisiken) bis zur Verhandlung mit der Gegenseite reichen. Wir kennen den Gegner aus über 40 Fällen und haben vielfach über die Abmahnungen berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/weitere-abmahnungen-von-td-versand-gbr-und-fareds-wir-helfen_155578.html

 https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-der-td-versand-gbr-und-fareds-rechtsanwaelte-erhalten/

 https://www.anwalt.de/rechtstipps/wettbewerbsrechtliche-abmahnung-der-kanzlei-fareds-fuer-die-td-versand-gbr_153938.html

Beachten Sie bitte folgende Verhaltensregeln, damit aus der Abmahnung nicht noch eine „Kostenfalle“ in Bezug auf etwaige Vertragsstrafen wird:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten,
  • keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite,
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen,
  • Fachanwalt kontaktieren.

 

Dr. Wallscheid & Drouven – Fachanwälte für Gewerblicher Rechtsschutz in Münster

 Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung von der T&D Versand GbR und Fareds erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven in Münster und bundesweit zur Verfügung.

 Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit,
  • durchgehend persönliche Ansprechpartner,
  • Kostentransparenz von Anfang an, z. B. durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars,
  • unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail.

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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