Weitere Abmahnungen von T&D Versand GbR und Fareds – wir helfen

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Derzeit scheinen wieder vermehrt Abmahnungen der T&D Versand GbR und Fareds Rechtsanwälte ausgesprochen zu werden. 

Wir kennen die Abmahnungen von Fareds und T&D Versand GbR bereits aus einer Vielzahl an Fällen und berichten regelmäßig über diese Abmahnung:

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-der-td-versand-gbr-und-fareds-rechtsanwaelte-erhalten/

https://www.anwalt.de/rechtstipps/erneut-abmahnungen-der-t-d-versand-gbr-und-fareds-wir-helfen_154731.html

Vorab: Wenn Sie auch eine Abmahnung von T. & D. Versand GbR und Fareds Rechtsanwälte erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht nutzen. 

Hierzu können Sie uns die Abmahnung an die angegebene E-Mail-Adresse oder an unsere Fax-Nr. übersenden. Wir melden uns umgehend bei Ihnen. Wir haben bereits tausende wettbewerbsrechtliche Abmahnungen bearbeitet und bieten betroffenen Unternehmen eine optimale Vertretung durch spezialisierte Fachanwälte.

Abmahnung von T & D Versand GbR und Fareds – was wird gefordert?

In der aktuellen Abmahnung von T & D Versand GbR und Fareds geht es um die sogenannten Widerrufsbelehrungen und Widerrufsfristen im Onlinehandel. Die Regelungen zum Widerrufsrecht sind Marktverhaltensregeln im Sinne des § 3a UWG und werden damit häufig zum Gegenstand von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen gemacht. 

Es wird die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 10.000 € gefordert.

Abmahnung von T & D Versand GbR / Fareds berechtigt?

Ob die Abmahnung der T & D Versand GbR berechtigt ist, hängt natürlich von der konkreten Situation ab. Wurde z. B. falsch über ein Widerrufsrecht belehrt, kann dies ganz allgemein zum Gegenstand einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gemacht werden.

Gleichwohl haben wir Zweifel an der Berechtigung der Abmahnung. Aufgrund unserer Tätigkeit im Wettbewerbsrecht und der Vielzahl uns vorliegender Abmahnungen von der T & D Versand GbR und Fareds stellt sich die Frage, ob die Abmahner in diesem Fall rechtsmissbräuchlich handeln. 

Ob Rechtsmissbrauch vorliegt, hat letztendlich ein Gericht zu entscheiden. Aus unserer Sicht liegen bereits Indizien vor. Aufgrund der Vielzahl der von uns vertretenen betroffenen Händler können wir unserer Mandanten eine gute Einschätzung geben, wie diese Fälle sich entwickeln werden.

Wie sollte man auf die Abmahnung von Fareds und T & D Versand GbR reagieren?

Da wir die Abmahnung von T & D Versand GbR bereits aus vielen Fällen kennen, können wir Ihnen eine erste kostenlose Einschätzung der Abmahnung geben. 

Grundsätzlich gilt: Unterschreiben Sie nicht voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung. Gerade bei Verstößen im Internet ist eine rechtssichere Erledigung der Angelegenheit durch eine vorschnell unterzeichnete Unterlassungserklärung kaum möglich. Beachten Sie bitte folgende Verhaltensregeln, damit aus der Abmahnung nicht noch eine „Kostenfalle“ in Bezug auf etwaige Vertragsstrafen wird:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten,
  • keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite,
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen,
  • Fachanwalt kontaktieren – wer ist der richtige Fachanwalt für Ihre Abmahnung? – finden Sie die notwendigen Infos hier.

Dr. Wallscheid & Drouven – Fachanwälte für Gewerblicher Rechtsschutz in Münster

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung von der T&D Versand GbR und Fareds erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven in Münster und bundesweit zur Verfügung. 

Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit,
  • durchgehend persönliche Ansprechpartner,
  • Kostentransparenz von Anfang an, z. B. durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars,
  • unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail.

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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