Taffe Mädels - Waldorf Frommer Abmahnung - Unterlassungserklärung und € 815

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Die Kanzlei Waldorf Frommer verschickt Abmahnungen wegen des Films „Taffe Mädels“ für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, diesen Film in einer Internettauschbörse angeboten zu haben. Er soll deshalb einen Schadensersatz von € 815 bezahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben

Wie kommen Waldorf Frommer auf meine Adresse?

Ein beauftragtes IT-Unternehmen hat die IP-Adresse elektronisch ermittelt, die beim Upload/Download mitgeschickt wird. Sie können somit davon ausgehen, dass tatsächlich jemand den Upload des Films „Taffe Mädels“ verursacht hat. Fraglich ist allerdings, ob der Anschlussinhaber auch dafür haftet, da es – entgegen einer verbreiteten Meinung – keine automatische Haftung des Anschlussinhabers gibt.

Wer haftet für das Filesharing des Films „Taffe Mädels“?

Der abgemahnte Anschlussinhaber haftet nicht, wenn er keine Pflichten verletzt hat. Gegenüber dem Ehepartner und volljährigen Kindern bestehen meist schon gar keine Pflichten, so dass der Abgemahnte (und auch sonst niemand) keine Unterlassungserklärung abgeben und auch nichts bezahlen muss.

Die optimale Verteidigung bei einer Waldorf Frommer Abmahnung

Zu klären ist also, ob der Anschlussinhaber überhaupt eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben muss. Ein solcher Unterlassungsvertrag stellt einen lebenslang bindenden Vertrag dar. Dieser kann lebenslang pro Verstoß Vertragsstrafen von über € 5.000,00 auslösen.

Beispiel einer schlechten Verteidigung:

  • Modifizierte Unterlassungserklärung abgeben und
  • € 150 an Waldorf Frommer bezahlen.

Eine optimale Verteidigung (wenn der Anschlussinhaber nichts getan hat):

  • Keine Unterlassungserklärung,
  • keine Zahlung.

Was bietet die Anwaltskanzlei Hechler im Falle der Abmahnung?

Mit einer Erfahrung von über 17.000 Filesharing-Abmahnungen kann Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. Sie optimal vertreten. Gerne prüft er in einer kostenlosen Erstberatung, ob der Anschlussinhaber überhaupt verantwortlich ist. Wir bieten Ihnen:

  • Außergerichtliche Verteidigung zum fairen Pauschalbetrag
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Rufen Sie uns für eine kostenlose Erstberatung einfach an unter Telefon 07171 – 18 68 66 (Montag bis Sonntag von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr, Ausnahmen möglich) oder kontaktieren Sie uns unter www.abmahnungs-abwehr.de. Wir melden uns sofort bei Ihnen.


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