„Tammy“ - Abmahnung Waldorf Frommer - € 815 erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Der Filmrechteinhaber Warner Bros. Entertainment GmbH lässt das illegale Filesharing des Films „Tammy“ in Internettauschbörsen verfolgen. Ermittelte Internetanschlüsse werden mit Waldorf Frommer Abmahnungen konfrontiert, in denen die Betroffenen aufgefordert werden, einen lebenslang gültigen Unterlassungsvertrag mit Vertragsstrafeklausel zu unterschreiben und € 815,00 zu bezahlen.

Was tun bei Waldorf Frommer Abmahnung wegen Tammy?

Geraten Sie nicht in Panik. In vielen Fällen sind die Abmahnungen nicht gerechtfertigt, da der Abgemahnte weder Täter oder Störer der Urheberrechtsverletzung war, sondern andere, die in seinem Haushalt das Internet genutzt haben. Es reicht bereits aus, wenn Gäste sich in das WLAN einwählen durften und sich auf deren Hardware eine Tauschbörse mit dem Film Tammy befand.

In der Abmahnung von Waldorf Frommer wird die Rechtslage selbstverständlich dargestellt, als würde der Anschlussinhaber automatisch haften. Das ist falsch.

Wer haftet überhaupt bei Filesharing?

Es haften nur Täter und Störer. Sofern der Anschlussinhaber selbst den Film Tammy nicht angeboten hat, haftet er nur dann, wenn er Pflichten verletzt hat. Solche Pflichten bestehen z. B. bei volljährigen Kindern oder Partner oft gar nicht, so dass in diesen Fällen – je nach Einzelfall – die Haftung komplett entfallen kann. Ob Sie als Abgemahnter tatsächlich verantwortlich sind, kann ein mit Filesharing-Recht erfahrener Anwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. in einem kostenlosen Erstgespräch erläutern.

Modifizierte Unterlassungserklärung? € 150,00 bezahlen?

Binden Sie sich daher keinesfalls an eine lebenslang gültige „modifizierte“ Unterlassungserklärung, die Vertragsstrafen von € 5.000,00 pro Verstoß auslösen kann, wenn Sie weder als Täter noch als Störer haften. Oft werden Abgemahnte - auch von Anwälten - diesbezüglich ganz falsch beraten mit der Folge, dass man lebenslang an einen Unterlassungsvertrag gebunden ist.

Nutzen Sie mein Angebot eines kostenlosen telefonischen Erstgesprächs. Ich bin seit Jahren mit der Verteidigung von Filesharing-Abmahnungen beschäftigt und habe tausende Waldorf Frommer Abmahnungen bearbeitet.

Gerne prüfe ich für Sie, ob die Haftung des Anschlussinhabers nicht vollständig entfällt, weil andere den Internetanschluss mitnutzen und der Anschlussinhaber keine Prüfungspflichten verletzt hat.

Rufen Sie mich für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 unter der Nummer 07171 – 18 68 66 an oder nutzen Sie das Kontaktformular unter: www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung/

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:  

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Matthias Hechler M.B.A.

Beiträge zum Thema