Teilnahme an einem Fahrzeugrennen, § 315 d StGB, Fahrverbot und Führerscheinentzug verhindern!

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In diesem Artikel erklärt Rechtsanwalt Andreas Junge die Verteidigungsmöglichkeiten gegen ein Fahrverbot nach der Teilnahme an einem Fahrzeugrennen. Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Verkehrsstrafsachen. Rechtsanwalt Junge verfügt damit über das juristische Wissen und die Erfahrung, um sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus.

Bei dem Tatvorwurf der Teilnahme an einem Fahrzeugrennen, ist aus Verteidigersicht zuerst in Frage zu stellen, ob eine Teilnahme gegeben ist. Dieses bereitet den Ermittlungsbehörden erfahrungsgemäß die größten Schwierigkeiten. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein langsames Vorgefahren oder ein Nachfahren zur Sicherung der Rennstrecke kaum als eine Teilnahme zu verstehen ist. Auch kann ein schnell fahrender Betroffener neben anderen Fahrzeugen, die für sich das Rennen veranstaltet haben, einfach zur falschen Zeit am falschen Ort sein- dies kann für Außenstehende (so auch die Polizei) den Eindruck einer Teilnahme erwecken. Hier sind die genauen Umstände des Einzelfalles zu prüfen und durch den Verteidiger darzulegen.

Die zweite erfolgversprechende Verteidigungsstrang ist für jeden konkreten Einzelfall das Vorliegen mildernder Umstände zu prüfen. Dieses können sein, eine Verfahrensdauer von deutlich über einem Jahr, fehlende Voreintragungen, ein spontaner Tatentschluss, fehlten erhebliche Überhöhung der Geschwindigkeit und ein fehlendes hohes Verkehrsaufkommen. Diese Aufzählung ist nicht abschliessend, soll aber die vielfältigen Möglichkeiten der Verteidigung verdeutlichen.

Wenn Sie ein Betroffener sind, senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 


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