The Walking Dead - Sasse und Partner Abmahnung

  • 2 Minuten Lesezeit

Momentan verschicken die Sasse und Partner Rechtsanwälte wieder Abmahnungen für den Rechteinhaber WVG Medien GmbH. Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen, dass über seinen Anschluss eine Folge der US-Serie „The Walking Dead illegal“ verbreitet worden sei.

Sasse und Partner Rechtsanwälte fordern die Abgemahnten auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und eine Schadenspauschale in Höhe von € 800,00 zur Abgeltung aller Schäden zu bezahlen.

Abmahnung Sasse und Partner – was tun?

Gehen Sie davon aus, dass tatsächlich jemand den Download/Upload getätigt hat. Oft weiß man nicht mehr, wer oder wie, jedenfalls sind die elektronischen Ermittlungen sehr zuverlässig. Lassen Sie anwaltlich prüfen, ob die Forderungen berechtigt sind. Ein Anschlussinhaber haftet nur dann, wenn er selbst Täter war oder gegen Pflichten verstoßen hat, wenn andere den Download/Upload von „The Walking Dead“ begangen haben.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. ist seit Jahren mit dem Phänomen Filesharing-Abmahnung beschäftigt und vertritt über 17.000 Mandanten. Er rät dazu, niemals ungeprüft eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und sogar in vielen Fällen aufgrund der enormen Risiken ganz darauf zu verzichten.

Modifizierte Unterlassungserklärung schränkt Verteidigungschancen ein

Der Bundesgerichtshof spricht den Anschlussinhaber in vielen Fällen von seiner Schuld frei, wenn andere (z. B. Kinder, Partner) den Download/Upload verursacht haben. Wir hören täglich am Telefon, dass im Internet werbende Anti-Abmahn-Anwälte sofort und ohne Prüfung des Falles zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung raten. Das ist eine glatte anwaltliche Falschberatung in vielen Fällen.

Nur derjenige muss diesen lebenslang bindenden Unterlassungsvertrag unterzeichnen, der auch verantwortlich ist, und das sind viele Abgemahnte gerade nicht.

Gibt man keine Unterlassungserklärung an Sasse und Partner ab, kann der Rechteinhaber später auch keine Anwaltskosten mehr einklagen, wenn er die übrigen Ansprüche nicht weiterverfolgt. Mit Abgabe der modifizierten Unterlassungserklärung verbaut man sich daher die entscheidenden Chancen in einem späteren Kostenprozess.

Machen Sie keine Experimente – Gleich zum Spezialanwalt

Das Filesharing-Recht ist kompliziert. Beauftragen Sie daher einen Spezialanwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. innerhalb der angegebenen Frist mit der Verteidigung gegen die Sasse und Partner Abmahnung. Es macht keinen Sinn, selbst einen Brief zu formulieren.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. bietet Ihnen ein kostenloses Erstgespräch und verteidigt Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalpreis. Rufen Sie uns für eine kostenlose Erstberatung einfach an unter Telefon 07171 – 18 68 66 (täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr).

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Bundesweite Hilfe
  • Faire Pauschalpreise

Mehr Informationen zu Abmahnungen im Internet unter www.abmahnungs-abwehr.de


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Matthias Hechler M.B.A.

Beiträge zum Thema