ThomasLloyd Group – Schadensersatz für Kleinanleger und Investoren?

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Die ThomasLloyd Global Asset Management GmbH ist ein in Frankfurt am Main eingetragenes und sehr breit aufgestelltes Unternehmen. Das Unternehmen lockt zusammen mit zahlreichen weiteren Gesellschaften der ThomasLloyd-Gruppe Investoren aus aller Welt mit Aussichten auf hohe Rendite und nachhaltige Investitionen vor allem in globale Infrastruktur und grüne Energie. Neben dem seriös klingenden Namen untermauert die ThomasLloyd Group ihre Seriosität und Glaubwürdigkeit mit prominenten Personen wie z. B. Arnold Schwarzenegger, Bill Clinton u. a., welche während des ThomasLloyd Cleantech-Kongresses in Europa aufgetreten sind und gemeinsam über die Notwendigkeit globaler Infrastrukturinvestments und Cleantech Engagements diskutiert haben.

So seriös das Unternehmen auftritt, ist doch festzustellen, dass einige Personalien eine wenig erfreuliche Vergangenheit vorweisen (vgl. weiteren Artikel zu ThomasLloyd) und die angebotenen Produkte hochriskant sind und zum Totalverlust der Einlage führen können.

Unter den Anlagemöglichkeiten, welche sowohl für Privatanleger als auch für semiprofessionelle Anleger, institutionelle Anleger sowie Finanzberater und Banken angeboten werden, wird bei ThomasLloyd derzeit zwischen zwei Gruppen unterschieden. Zum einen kann man in die Infrastrukturfonds der ThomasLloyd Group bereits ab 5.000,00 € Einlagesumme investieren und zwar namentlich in:

  • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Fund SICAV (CTI 6 A/D);
  • Cleantech Infrastrgesellschaft mbH & Co. KG (CTI Vario D), (CTI 9 D), (CTI 5 D).

Zum anderen kann man Direktbeteiligungen an der

  • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH 

abschließen (DB 04/2018 A und DB 04/2018 D) jeweils mit einer Mindestbeteiligungssumme von 200.000,00 €.

Die verschiedenen Beteiligungen haben unterschiedliche Laufzeiten, Mindestanlagebeträge und Ausschüttungsmodelle. Aber sie weisen dennoch eine Gemeinsamkeit auf: das Risiko des Totalverlustes der Einlagen.

Bei derartigen Investitionen trifft die Vermittler der Anlage eine umfassende Aufklärungspflicht. Betroffene Anleger, die etwa nicht ordnungsgemäß über das Totalverlustrisiko und das spezielle Risiko von Blindpool-Investitionen aufgeklärt wurden, sollten überprüfen lassen, ob ihnen ggf. Schadensersatzansprüche gegen den Vertrieb zustehen, oder ob sie zumindest die Möglichkeit haben, die Anlage außerordentlich zu kündigen bzw. ihren Beitritt zu widerrufen.

Unruhig wurden viele Anleger der ThomasLloyd-Gruppe, nachdem im Februar 2019 mitgeteilt wurde, dass mehrere Gesellschaften auf ein britisches Unternehmen, die CT Infrastructure Holding Ltd. mit Sitz in London, verschmolzen wurden. Die Verschmelzung wurde als vollendete Tatsache zum Ende des Jahres 2018 erst mit einem Schreiben an die betroffenen Anleger im Februar 2019 mitgeteilt. Den Anlegern, welche bereits zuvor gekündigt hatten, wurde mitgeteilt, dass bei den umgewandelten Gesellschaften DKM Global Opportunities 01 GmbH und Thomas Lloyd Investments GmbH der Rückzahlungsbetrag 0,00 € betrage. Es sei jedoch möglich, die Kündigung zurückzunehmen und stattdessen Aktionäre der CT Infrastructure Holding Ltd. zu werden. Auch wenn die Aktien derzeit nur 0,001 € wert seien, könne man so von einem „Aufwertungspotenzial“ profitieren. Die Anleger fragen zu Recht, wo ihr Geld geblieben ist.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Ingo M. Dethloff verfügt über langjährige Erfahrung bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlgeschlagener Kapitalanlagen. Er vertritt bereits zahlreiche Anleger von Unternehmen der ThomasLloyd-Gruppe und bietet weiteren Betroffenen eine zeitnahe und kostenfreie Ersteinschätzung an.



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