ThomasLloyd und DKM Global Opportunities – Beteiligungen weisen hohe Risiken auf

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Die Anlagen der Unternehmensgruppe ThomasLloyd beinhalten, jedenfalls soweit es sich um Genussrechte oder Kommanditbeteiligungen handelt, ein hohes unternehmerisches Risiko, bei dem Verluste bis hin zu einem Totalverlust des angelegten Geldes möglich sind. Über die bestehenden Risiken muss bei der Vermittlung der Anlagen ordnungsgemäß informiert werden. Bei Beratungsfehlern können Schadensersatzansprüche gegenüber den Vermittlern und persönlich haftenden Gesellschaftern bestehen. Zudem haben die Anleger in diesem Fall ein Recht zur außerordentlichen Kündigung.

Einige Personalien der ThomasLloyd-Gruppe wecken unangenehme Erinnerungen an frühere Unternehmen, die bereits vor mehreren Jahren Insolvenz angemeldet haben. 

So war Herr Klaus-Peter Kirschbaum von 2008 bis 2016 in der Geschäftsführung der ThomasLloyd Private Wealth AG (2010 umgewandelt in: ThomasLloyd Private Wealth GmbH, 2016 verschmolzen auf die Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH) tätig. Herr Kirschbaum war zuvor bis Juli 2007 Prokurist der European Securities SECI GmbH Wertpapierhandelsbank (SECI). Letztere GmbH gehörte zu den Anbietern der Multi Advisor Fund I GbR und war geschäftsführende Gesellschafterin der Capital Advisor Fund II GbR, zwei Fonds, die als Blindpool Millionen einsammelten und sich dabei des Vertriebs der Ravena Finanz Management AG bediente, die als Untervermittlerin namentlich die IFF AG einsetzte. Zahlreiche Anleger haben berichtet, dass sie nicht ordnungsgemäß über die Verlust- und Haftungsrisiken der seinerzeit in Verantwortung der SECI vermittelten Anlagen informiert wurden. Rechtsanwalt Dethloff ist in zahlreichen Verfahren gegen den Vertrieb und Fondsgesellschaften vorgegangen und hat u. a. ein rechtskräftiges Urteil gegen die SECI erstritten.

Der weitere Geschäftsführer zahlreicher Unternehmen der ThomasLloyd-Gruppe, Herr Matthias Klein, war bis September 2011 Prokurist bei der Wölbern Invest KG, von der wenige Jahre später eine spektakuläre Insolvenz bekannt wurde. Laut Angaben auf der Internetseite der ThomasLloyd Global Asset Management GmbH war Herr Klein bei der Wölbern Invest KG Generalbevollmächtigter für Marketing und Vertrieb. Auch die FIHM Fonds und Immobilien Holding München AG ist seit 2013 insolvent. Dort war Herr Klein als Vorstand einige Monate vor der Insolvenzeröffnung ausgeschieden.

Bis Anfang des Jahres 2018 war Klaus-Peter Kirschbaum laut Bekanntmachung des Handelsregisters zudem Geschäftsführer der DKM Global Opportunities Fonds 01 GmbH. Diese Gesellschaft ist eng mit der ThomasLloyd-Gruppe verbunden. Sie ist nicht nur unter der Adresse zahlreicher Firmen der Thomas-Lloyd-Gruppe in Frankfurt am Main ansässig, sondern hat auch denselben Geschäftsführer wie zahlreiche Firmen der Gruppe, Herrn Matthias Klein. Herr Kirschbaum war überdies noch in mehreren weiteren Gesellschaften bei ThomasLloyd in führender Position tätig: Cleantech Infrastruktur GmbH, Cleantech Management GmbH, Cleantech Treuvermögen GmbH und ThomasLloyd Global Asset Management GmbH. Die DKM Global Opportunities Fonds 01 GmbH hat erhebliche Verluste gemacht. Waren Ende 2015 noch über 16 Millionen Euro als Finanzanlagen in der Bilanz zu verzeichnen, sind es Ende 2016 nur noch etwas mehr als 2,5 Millionen. Dem stehen rund 2,4 Millionen Euro an Verbindlichkeiten gegenüber. Danach sind die Beteiligungen der verbliebenen Anleger nicht mehr viel wert. 

Eine überzeugende unternehmerische Begründung, die erfolglose Gesellschaft nun mit einem Unternehmen in London zu verschmelzen, ist nicht ersichtlich. Es könnte der Eindruck entstehen, dass sich die Verantwortlichen auf diese Weise einem ansonsten drohenden Insolvenzverfahren in Deutschland zu entziehen suchen.

Wiederholte Nachfragen von Anlegern bezüglich DKM- und ThomasLloyd-Beteiligungen legen nahe, dass auch hier bei der Vermittlung nicht immer vollständig und zutreffend über die Risiken aufgeklärt wurde. Betroffene Anleger, die nicht über das Totalverlustrisiko und das spezielle Risiko von Blindpool-Investitionen aufgeklärt wurden, sollten überprüfen lassen, ob Ihnen ggf. Schadensersatzansprüche gegen den Vertrieb zustehen, oder, ob Sie zumindest die Möglichkeit haben, die Anlage außerordentlich zu kündigen bzw. ihren Beitritt zu widerrufen. 

Mittlerweile warnt auch die Stiftung Warentest vor mehreren Gesellschaften der ThomasLloyd Gruppe, so vor den geschlossenen Fonds CTI 5 D, CTI 9 D und CTI Vario D. Sie verweist auf die unternehmerischen Risiken bis hin zum Totalverlust und die lange Bindungsfrist. Rechtsanwalt Dethloff liegen Berichte von Anlegern vor, denen derartige Beteiligungen der ThomasLloyd Gruppe trotz der hohen Risiken als wesentlicher Teil der Altersvorsorge vermittelt wurden.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Ingo M. Dethloff verfügt über langjährige Erfahrung bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlgeschlagener Kapitalanlagen. Er vertritt zahlreiche Anleger von ThomasLloyd-Beteiligungen und bietet weiteren Betroffenen eine zeitnahe und kostenfreie Ersteinschätzung an.



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