Rechtsanwälte informieren: Kredite werden in vielen Fällen nicht durch eine normale Ratenzahlung getilgt, sondern durch eine fondsgebundene Lebensversicherung, was zu Schäden führen kann. Insbesondere Ärzte und Zahnärzte sind davon betroffen.
Gerade Ärzte und Zahnärzte lassen sich immer wieder bei Praxiseröffnung beraten, wo und welche Kredite sie aufnehmen sollen. Oft werden dann nicht normale Kredittilgungen durch Tilgungs- und Zinszahlungen, sondern das Ansparen in eine fondsgebundene Lebensversicherung empfohlen (Cananda Life, Standard Life etc). Den Kreditnehmern wird gesagt, dass die fondsgebundene Lebensversicherung eine hohe Rendite erwirtschafte und so am Ende der Kredit getilgt werden könne und man sogar noch einen Gewinn übrig habe. Nicht selten wird mit Renditen von 8 - 12 % geworben. Über Risiken oder Kosten wird hingegen nicht aufgeklärt.
Am Ende kommt dann der große Verlust: die Ansparungen reichen wegen Verlusten nicht aus und der Kreditnehmer muss noch draufzahlen, obwohl er bei einem normalen Ratenkredit den Kredit längst abbezahlt hätte. Das ist sehr ärgerlich und führt zu hohen Schäden.
Hier können Schadensersatzansprüche bestehen. Ein Berater muss bei einer Darlehensberatung auf die Risiken der Lebensversicherung hinweisen. Der Berater muss die bestmögliche Variante heraussuchen und diese dann auch empfehlen. Bei einer Kredittilgung über eine fondsgebundene Lebensversicherungen bestehen größe Risiken: es besteht ein Verlustrisiko, mit der Folge, dass am Ende die große Zahlung auf den Kredit ansteht. Die fondsgebundene Lebensversicherung bringt hohe Kosten mit sich, die die Rendite erheblich schmälern.
Darüber wird oft nicht aufgeklärt. Es bestehen dann Schadensersatzansprüche, die den Berater dazu verpflichten, den Schaden auszugleichen. Er muss dann das zahlen, was die bessere Variante der Kredittilgung gebracht hätte. Banken und auch Versicherungsunternehmen müssen außerdem auf Provisionen hinweisen, die sie aus dem Geschäft erhalten.
In diesem Jahr 2011 verjähren Ansprüche teilweise endgültig, weshalb umgehend ein im Bankrecht tätiger Rechtsanwalt aufgesucht werden sollte.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Verstand nicht ausschalten von noac am 07.10.2011 15:51
Als Versicherungsmakler ist mir das Thema nicht unbekannt. Wer am Wirtschaftsleben teilnimmt sollte wenigstens so weit vorgebildet sein, dass ihm geläufig ist, dass Chancen ohne Risiken im Leben recht selten sind. Renditen von 9 Prozent sind heute noch in Angebotsprogrammen der Versicherer die Regel. die Realitäten sehen auch außerhalb der negativen Tiefpunkte von Wirtschaftszyklen nicht ganz so rosig aus.
Die mangelnde Aufklärung hinsichtlich der Kosten kann zum einen so nicht mehr vorkommen da diese Angaben inzwischen vorgeschrieben und im Angebot nicht abwählbar sind. Zum anderen: die armen Ärzte oder Zahnärzte hatten doch wohl nicht angenommen dass nur sie gegen Geld arbeiten, nicht aber die Versicherer und der Vermittler?
Immer wenn sich Gier enttäuscht sieht sucht man einen Schuldigen. Den findet man manchmal zu Recht oder nur aus formalen Gründen.
Bis heute gibt es keine wundersame Geldvermehrung aber wenn es einer erzählt gibt es immer wieder welche die das glauben, eigentlich komisch.
Allerdings stelle ich in der Praxis oft fest, die Kundschaft verliert schnell das Interesse wenn man ihnen nur realistische Prognosen und Perspektiven bietet.
Und deshalb kostet halt zu guter Letzt noch der Anwalt und das Gericht, aber die Kosten stehen ja in einer Gebührenordnung und sind vorab einsehbar.
zum Verständnis. es soll hier keine Lanze gebrochen werden für die Kombination von mehreren mit hohen Provisionen belasteten Produkten bei denen der Kunde eigentlich kaum gewinnen kann! Die überteuerte Denkmalimmobilie (neuerdings eben Windkraftanlage) vollfinanzieren und Tilgungsaussetzung mit Fondspolice: das gibt schnell einen neuen Sportwagen oder schicke Incentive-Reisen für den Vertrieb. Die muss halt der Kunde bezahlen.
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