Tipps bei Erhalt eines Strafbefehls

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Die Staatsanwaltschaft kann zum Abschluss eines Ermittlungsverfahrens nicht nur Anklage erheben (sofern das Verfahren nicht ohnehin eingestellt werden kann), sondern auch beim zuständigen Amtsgericht einen Strafbefehl beantragen.

Im Regelfall wird in einem Strafbefehl eine Geldstrafe verhängt. Es ist aber ebenfalls denkbar, dass andere Rechtsfolgen (z. B. Fahrverbot, Einziehung von Gegenständen, Verfall beschlagnahmten Geldes, Geldbußen gegen juristische Personen oder Personenvereinigungen) gesetzt werden.

Der Strafbefehl erwächst in Rechtskraft, wenn nicht innerhalb von zwei Wochen ab der Zustellung Einspruch eingelegt wird. Das bedeutet: Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten und untätig bleiben, wird der Strafbefehl rechtskräftig und wirkt wie ein Urteil gegen Sie. Danach kann der Strafbefehl i. d. R. nicht mehr wirksam angefochten werden.

Daher: Kontaktieren Sie unbedingt den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens, wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben. Teilen Sie dabei dem Anwalt unbedingt mit, wann Sie den Strafbefehl zugestellt bekommen haben.


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