OLG Celle zum Merkmal "höchstmögliche Geschwindigkeit" bei illegalen Kraftfahrzeugrennen

  • 1 Minuten Lesezeit

Bei einem Rennen im Straßenverkehr meint „höchstmögliche Geschwindigkeit“ im Sinne von § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB nicht die technische Höchstgeschwindigkeit des geführten Fahrzeugs, sondern die in der konkreten Verkehrssituation erzielbare relative Höchstgeschwindigkeit. Das hat das OLG Celle entschieden.

Das hierbei vorausgesetzte Handeln, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, setzt lediglich voraus, dass es dem Täter darauf ankommt, in der konkreten Verkehrssituation die durch sein Fahrzeug bedingte oder nach seinen Fähigkeiten und nach den Wetter-, Verkehrs-, Sicht- oder Straßenverhältnissen maximal mögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wobei auch der Wille, vor einem verfolgenden Polizeifahrzeug zu fliehen, diese Absicht gerade nicht ausschließt (OLG Stuttgart, NJW 2019, 2787 mit Anm. Zopfs; LK-StGB/Laufhütte, 13. Aufl., § 315d Rn. 29).

Das Abstellen auf eine absolute Höchstgeschwindigkeit, also die Geschwindigkeit, die mit dem Auto auf einer Rennstrecke möglich wäre, stehe dabei nicht nur in Widerspruch zum Willen des Gesetzgebers (vgl. BT-Drucks. 18/12964, S. 5 f.), sondern würde den Tatbestand des § 315d Abs. 1 Nr. 1 StGB praktisch leerlaufen lassen, weil die absolute Höchstgeschwindigkeit, insbesondere bei hochmotorisierten Fahrzeugen, in vielen Verkehrssituationen nicht erreichbar ist und deren Fahrer unangemessen begünstigen würde, so das OLG Celle.

Bei verbotenen Rennen im Straßenverkehr wird seitens der Verteidigung oft darauf abgestellt, die vorgeworfene Geschwindigkeit sei nicht die „höchstmögliche“ Geschwindigkeit, denn der PKW sei noch viel schneller, als in der konkreten Situation gefahren wurde. Dieser Argumentation wird durch die Rechtsprechung und Literatur jedoch – zutreffender Weise – eine Absage erteilt. Diese Verteidigungstaktik bietet daher in Fällen illegaler Autorennen keine Aussichten auf Erfolg.

Lassen Sie sich daher immer durch einen im Verkehrsrecht erfahrenen Anwalt beraten, wenn Ihnen ein illegales Autorennen vorgeworfen wird.

(OLG Celle, Beschluss vom 28.03.2021 - 3 Ss 25/21)



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Joachim Thiele

Beiträge zum Thema