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Tipps bei Kündigung des Arbeitgebers

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Sie haben eine Kündigung Ihres Arbeitsvertrages erhalten und wissen noch nicht, ob und wie Sie gegen diese vorgehen sollen? Hier haben wir für Sie einige - nicht abschließende - Ratschläge dargestellt, die Ihnen zeigen sollen, was Sie unter anderem beachten müssen.

Grundsätzlich ist zunächst die sogenannte „3-Wochen-Frist" zu beachten. Versäumen Sie es, innerhalb dieser Frist gegen die arbeitgeberseitige Kündigung des Arbeitsvertrages gerichtlich vorzugehen, ist es in der Regel danach nicht mehr möglich, die Kündigung als solche anzufechten.

Darüber hinaus sollte auch geprüft werden, ob die Person, die die Kündigung unterzeichnet hat, überhaupt zur Kündigung berechtigt war. Wenn dem nicht so ist, muss dies unverzüglich in einer gesetzlich geregelten Form gerügt werden. Dafür gilt es eine sehr kurze Frist von wenigen Tagen zu beachten. Wer dies versäumt oder nicht in der genügenden Form rügt, kann dieses Argument später im Klageverfahren in der Regel nicht mehr erfolgreich geltend machen.

Falls im Betrieb ein Betriebsrat existiert, muss dieser vor dem Ausspruch der Kündigung in gesetzeskonformer Weise angehört worden sein.

Selbstverständlich gibt es noch mehr zu beachtende „Stolperfallen", über die wir Sie gern beraten!

Wir helfen Ihnen - konsequent und schnell!

Bei rechtlichen Problemen können Sie sich gern an uns wenden, wir sind zeitnah für Sie erreichbar per E-Mail unter info@sz-law.de oder per Telefon unter 0351/8106245.


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