Tobias Selig | Einstweilige Verfügung erhalten? Was tun?

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Lesen Sie hier, was bei einer einstweiligen Verfügung von Tobias Selig für die Amselfilm GmbH zu tun ist.

Der Rechtsanwalt Tobias Selig vertritt die AEGIS Multimedia Service GmbH bei der Verfolgung von illegalen Angeboten z. B. der Filme Frohes Neues, Mütter in Internettauschbörsen.

Auf Abmahnung nicht reagiert?

In der Regel ergeht zunächst eine Abmahnung an den Internetanschlussinhaber mit der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung innerhalb einer kurzen Frist. Uns liegen mittlerweile mehrere Fälle vor, in denen der Abgemahnte aufgrund von Aussagen im Internet wie „Betrug" oder „Abzocke" von einer anwaltlichen Beratung abhalten ließ und einfach nicht auf die Abmahnung reagierte, etwa mit Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.

Einstweilige Verfügung erhalten

Die Folge: Nach Fristablauf stellte der Gerichtsvollzieher einen gerichtlichen Unterlassungsbeschluss zu (z. B. Landgericht Düsseldorf oder München). Dieser Beschluss untersagt dem Antragsgegner die weitere Verbreitung des entsprechenden Films. Ebenso hat der Antragsgegner die Kosten des Gerichtsverfahrens (EUR 432,00) sowie die Anwaltskosten (EUR 859,80) zu tragen.

Wie muss man reagieren?

Dieser Beschluss stellt nur eine vorläufige Regelung dar. Der Antragssteller kann den Antragsgegner nach einer kurzen Wartezeit - erneut kostenpflichtig - zur Erklärung auffordern, ob er die getroffene Regelung als endgültig anerkennt. Diese Kosten (mehrere hundert Euro) kann man sparen, wenn man entsprechend reagiert. Alternativ kann man auch eine Unterlassungserklärung abgeben. Dann erledigt sich das Verfahren.

Wer trägt die Kosten?

Reagiert man entsprechend auf die einstweilige Verfügung, entscheidet das Gericht erneut über die Kostentragungspflicht. Nach Vortrag der Sachlage im konkreten Fall kann es durchaus vorkommen, dass der Antragssteller AEGIS Multimedia Service GmbH die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.

Was kann ein Anwalt für Sie tun? Machen Sie keine Experimente!

Vor dem Landgericht herrscht Anwaltspflicht. Reagiert man nicht auf die einstweilige Verfügung, können vermeidbare, erhebliche Mehrkosten entstehen.

Gerne beraten wir Sie in einem kostenlosen Erstgespräch. Wir haben Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen, darunter unzählige Abmahnungen von Tobias Selig und der AEGIS Multimedia Service GmbH.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

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Mehr Informationen zu Abmahnungen im Internet unter www.anwaltskanzlei-hechler.de.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. ist ein seit 5 Jahren auf dem Gebiet der Filesharing-Abmahnungen tätiger und erfahrener Anwalt. Er hat über 17.000 Filesharing-Opfer vertreten.


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