„Traumschiff-Anleihe“: Kanzlei klagt gegen ehemaligen Mehrheitsgesellschafter Aurelius AG

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„Traumschiff-Anleihe“: Nieding+Barth klagt gegen ehemaligen Mehrheitsgesellschafter Aurelius AG auf Schadenersatz.

Das „Traumschiff“ MS Deutschland hat mittlerweile den Besitzer gewechselt und sticht wohl schon bald renoviert und aufpoliert unter dem neuen Namen „World Odyssey“ wieder in See. Für die Anleihegläubiger, die die im Dezember 2012 emittierte, mit 6,875 Prozent verzinste sogenannte „Traumschiffanleihe“ gekauft hatten, wird es dagegen kaum ein so glückliches Ende nehmen. Einen Ansatzpunkt, um wenigstens einen Teil des eingesetzten Kapitals zurückzubekommen, sehen die Anwälte der Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding+Barth bei der Aurelius AG als ehemalige Mehrheitsgesellschafterin und damit Mitverantwortliche für fehlerhafte Angaben im Wertpapierverkaufsprospekt.

„Eine Unrichtigkeit des Verkaufsprospekts kommt insofern in Betracht, als dass die Sicherheit der Zinszahlung durch die abgegebene Kreditzusage seitens der Aurelius AG nicht zutreffend dargestellt wurde, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Insolvenz“, sagt Nieding+Barth-Vorstand Klaus Nieding. Da der Versuch, sich außergerichtlich zu einigen, nun gescheitert sei, bereite die Kanzlei für die von ihr vertretenen Anleihegläubiger Klagen vor.

Zudem sei eine fehlerhafte Darstellung der Werthaltigkeit des Schiffes möglich. „Ob das seinerzeitige Schätzwertgutachten, das immerhin auf 100 Millionen US-Dollar lautete, dem tatsächlichen Wert des Schiffs entsprach, ist äußerst zweifelhaft. Aus unserer Sicht besteht durchaus der Verdacht, dass dies der Emittentin und der Aurelius AG bekannt war“, erklärt Nieding+Barth-Anwalt Marvin Müller-Blom.

Betroffene Anleger können sich per E-Mail über ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren.


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