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Trierer wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe vor Gericht

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Ab 21. Juni muss sich ein 59-jähriger Mann aus Trier vor der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Koblenz verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, mehr als 15 Millionen Euro an Steuern hinterzogen zu haben.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft war der Angeklagte Inhaber einer Firma in Trier, die mit gebrauchten Maschinen zur Zigarettenherstellung handelte. Dabei soll er zusammen mit anderen Personen zwischen den Jahren 2010 und 2015 16,5 Millionen Zigaretten in Polen illegal hergestellt haben. Diese Zigaretten soll die Bande dann ohne Steuermarke nach Deutschland verkauft haben. Der Polizei gelang es, acht Zigarettentransporte sicherzustellen. Für die illegal hergestellten Zigaretten wurde laut Anklage keine Umsatzsteuer bezahlt. Dabei seien mehr als 15 Millionen Euro hinterzogen worden.

Aufgrund der Größenordnung ist davon auszugehen, dass vorliegend ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 3 Nr. 1 AO gegeben ist. Dieser liegt nach Ansicht der meisten Gerichte dann vor, wenn ein Betrag in einer Höhe von 50.000 Euro oder mehr hinterzogen wurde.

In jedem Fall droht dem Angeklagten im Falle einer Verurteilung eine mehrjährige Freiheitsstrafe die aufgrund der Größenordnung (über 1 Million Euro) nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich auch nicht mehr zu Bewährung ausgesetzt werden kann.

Für das Verfahren sind mehrere Verhandlungstage anberaumt worden, sodass mit einem kurzfristigen Urteil nicht zu rechnen ist.


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