Veröffentlicht von:

Kindergeld unrechtmäßig erhalten – Gericht verurteilt wegen Steuerhinterziehung

  • 1 Minuten Lesezeit

Das Amtsgericht München hat mit einem Urteil vom 03.05.2016, Aktenzeichen 1021 Ds 303 Js 215827/15, eine 23-Jährige wegen Steuerhinterziehung verwarnt.

Im vorliegenden Fall wohnte die österreichische Staatsbürgerin in München. Dort wurde am 13.05.2012 ihre Tochter geboren. Von der zuständigen Familienkasse Bayern Süd erhielt sie monatlich 184 Euro Kindergeld. Dabei hat die Angeklagte gegenüber der Familienkasse unterschriftlich bestätigt, dass sie das Merkblatt über Kindergeld erhalten hatte. Darin wird erklärt, dass derjenige, der Kindergeld beantragt hat, nach § 68 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes verpflichtet ist, seiner Familienkasse unverzüglich alle Änderungen in seinen Verhältnissen und denen seiner Kinder mitzuteilen, die für den Kindergeldanspruch wichtig sind oder über die bereits Erklärungen abgegeben worden sind.

Am 19.12.2012 zog die Angeklagte in die Schweiz. Ab Januar 2013 entfiel daher ihr Anspruch auf Kindergeld. Trotzdem meldete sich die Angeklagte erst am 28.10.2014 rückwirkend beim Einwohnermeldeamt ab. Infolge der zu spät erfolgten Abmeldung ist für den Zeitraum Januar 2013 bis August 2014 Kindergeld in Höhe von insgesamt 3.690,00 Euro an die Angeklagte unberechtigt ausbezahlt worden.

In der Hauptverhandlung gab die Angeklagte an, dass sie dachte, dass die Abmeldung automatisch erfolgen würde. Das Gericht wertete das Verhalten der Angeklagten trotzdem als Steuerhinterziehung. Die Angeklagte habe, so die zuständige Richterin, die unrechtmäßige Gewährung des Kindergelds wissentlich und willentlich herbeigeführt. Dabei habe sie entgegen der sich aus § 68 EStG ergebenden Verpflichtung der Familienkasse den Umzug in die Schweiz nicht unverzüglich angezeigt.

Strafmildernd wurde hierbei jedoch berücksichtigt, dass die junge Frau nicht vorbestraft war und ein Geständnis abgelegt hat. Auch hat die Angeklagte eine Vereinbarung mit der Familienkasse geschlossen, dass das Geld ratenweise bezahlt wird. Zum Zeitpunkt des Urteils hatte die junge Mutter insgesamt bereits 1900 Euro zurückgezahlt.

Aufgrund dieser Tatsachen verurteilte das Gericht die zum Tatzeitpunkt heranwachsende Angeklagte nach Jugendstrafrecht und verwarnte sie lediglich.

Das Urteil ist rechtskräftig.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Philipp Adam

Beiträge zum Thema