Two and a Half Men - Waldorf Frommer Abmahnung - so sollten Sie reagieren

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Die Waldorf Frommer Anwälte verschicken für die Warner Bros. nun auch Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an der US-Serie „Two And A Half Men“. Die Serie erzählt von Charlie Harper, dessen Leben als erfolgreicher Jingle-Komponist und Womanizer durcheinander gebracht wird, als sich sein Bruder Alan scheiden lässt und mitsamt seinem Sohn Jake in Charlies Strandhaus in Malibu einzieht. „Two and a Half Men“ ist auch bei Filesharern offenbar sehr beliebt. Mit der Waldorf Frommer Abmahnung fordern Warner Bros. eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und € 519,50 ab einer Folge, die in einer Internettauschbörse angeboten worden ist.

Waldorf Frommer Abmahnung – was Sie nicht tun sollen

Geben Sie keine modifizierte Unterlassungserklärung ab, wenn Sie überhaupt nicht haften. Jede (auch die modifizierte) Unterlassungserklärung ist ein lebenslang gültiger Vertrag, der bei Verstößen Vertragsstrafen von € 5.000,00 pro Verstoß auslösen kann. Einen solchen Vertrag sollten Sie nur dann abschließen, wenn Sie hierzu verpflichtet sind.

Der Anschlussinhaber haftet nur dann für das Angebot von einer oder mehreren Folgen der Serie, wenn er selbst Täter war oder er Pflichten missachtet hat. Z. B. hat der Anschlussinhaber die Pflicht, minderjährigen Kindern das Filesharing zu verbieten. Hat er es verboten, haftet er nicht. Gegenüber volljährigen Partnern oder Kindern bestehen meist gar keine Pflichten, sodass auch in diesen Fällen die Haftung entfallen kann.

Aus demselben Grund sollten Sie erst recht keine € 150,00 an Waldorf Frommer bezahlen. Die Sache ist mit einer solchen Zahlung definitiv nicht erledigt, im Gegenteil. Diese Zahlung führt zu einem Schuldeingeständnis.

Was tun bei dem Waldorf Frommer Brief wegen „Two and a Half Men“?

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