U+C Rechtsanwälte – versteigert Abmahnforderungen in Millionenhöhe

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Nach Angaben der Kanzlei U+C selbst und nach Informationen u.a. vom Online-Magazin www.heise.de liegen Berichte vor, wonach offenbar die wegen Filesharings abmahnende Kanzlei Urmann + Collegen aus Regensburg offene Forderungen in Höhe von ca. 90 Millionen Euro versteigert.

Rechtsanwalt Marko Setzer vertritt selbst zahlreiche Mandanten, die derartige Abmahnschreiben erhielten und hatte in der Vergangenheit schon des Öfteren darüber berichtet, bezüglich welcher Werke (meist Pornofilme) und in wessen Auftrag (u.a. Silwa Filmvertriebs AG, DigiProtect GmbH, Magnafilm GmbH) die Rechtsanwaltskanzlei U+C aus Regensburg Abmahnungen wegen Filesharings versendet.

Über den Internetanschluss der Betroffenen soll die Datei über sogenannte Peer-to-Peer Programme (Online-Tauschbörsen u.a. BitTorrent, eDonkey, eKad, Freenet, FastTrack [Kazaa Lite K], GNUnet, Gnutella [Gtk-Gnutella, LimeWire, Phex], Gnutella2 [Shareaza], I2Phex, Kademlia [eMule, Vuze], StealthNet)) gegenüber anderen Teilnehmern zum Download angeboten worden sein.

Das Abmahnschreiben umfasst meist 5 Seiten inklusive der Mandatsvollmacht und einem Entwurf einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ebenso enthält es textbausteinartige Passagen in denen mehrere Gerichtsentscheidungen zitiert werden.

Nachdem U+C Rechtsanwälte meist einen pauschalen Schadensbetrag in Höhe von 650,- Euro im Abmahnschreiben gefordert hatte, erhöhten sie nun in einem zweiten Aufforderungsschreiben den Zahlbetrag auf 1.286,80 Euro.

Auf einer Auktions-Webseite gibt die Kanzlei U+C selbst alle notwendigen Informationen für Bieterinteressenten. Man darf gespannt sein, welche „seriösen" Inkasso-Unternehmen sich tatsächlich an der Auktion beteiligen und dann hoch motiviert versuchen werden, die ersteigerten Forderungen auch einzutreiben. Die Frage, wieso U+C die Forderungen nicht selbst eintreibt, darf an dieser Stelle wohl erlaubt sein und kann Raum für Spekulationen geben.

Rechtsanwalt Setzer wird selbstverständlich hier zu gegebener Zeit bekanntgeben, wenn die ersten Inkassobriefe die Kanzlei erreichen.

Hinweis für Betroffene:

Abschließend sei Adressaten von möglichen Mahnbescheiden (z.B. von Inkassounternehmen) noch der lesenswerte Artikel: „Der gerichtliche Mahnbescheid - Mahnbescheid ist nicht gleich Mahnung!" empfohlen, um in jedem Fall bezüglich der Einhaltung der Widerspruchsfrist zu sensibilisieren.



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