Überstunden im Aufhebungsvertrag verwerten

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Du willst dein Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beenden und hast noch offene Überstunden? Dann solltest du vorsichtig sein! Wir erklären, worauf vor der Unterzeichnung zu achten ist.

  • Sind Überstunden immer zu vergüten?
  • Welche Fallen drohen in einem Aufhebungsvertrag?
  • Wie sollte mit Überstunden im Aufhebungsvertrag verfahren werden?

Sind Überstunden immer zu vergüten?

Der Arbeitgeber muss dir Überstunden in den meisten Fällen bezahlen oder in Freizeit ausgleichen. Das gilt auch, wenn ihr einen Aufhebungsvertrag abschließt und einzelne Überstunden noch offen sind. 

Dennoch werden aus verschiedenen Gründen Überstunden nicht immer vergütet:

  • Verdienst du überdurchschnittlich viel, kannst du meist auf keine Überstundenvergütung hoffen. Die relevante Schwelle liegt grob bei der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Häufig wird auch in Arbeitsverträgen die Überstundenvergütung ausgeschlossen. Oft steht im Vertrag, dass die Überstunden mit dem Gehalt abgegolten seien. Solche Regelungen sind aber nicht immer wirksam. Die Klausel muss genau regeln, welche Anzahl Überstunden abgegolten sein soll. Du musst nämlich absehen können, wie viel zusätzliche Arbeitszeit dich erwartet. Zulässig wäre also etwa eine Regelung, wonach die ersten 20 Überstunden im Monat mit dem Gehalt abgegolten sind.

Dein Arbeitgeber muss die jeweiligen Überstunden genehmigt haben oder zumindest dulden. Andernfalls darf er die Vergütung verweigern. Ob er einverstanden war, musst du beweisen! Dasselbe gilt für die Frage, ob die Überstunden überhaupt angefallen sind. 

Welche Fallen drohen in einem Aufhebungsvertrag?

Aufhebungsverträge enthalten häufig sogenannte Abgeltungsklauseln. Diese sehen vor, dass mit Abschluss des Aufhebungsvertrages alle gegeneinander bestehenden Ansprüche erledigt sind. Davon umfasst sind dann auch Überstunden. Das bedeutet: Sorge dafür, dass deine offenen Überstunden im Aufhebungsvertrag genannt sind und ausgeglichen werden! Andernfalls verlierst du sie. 

Oft bieten Arbeitgeber eine höhere Abfindung an, um Überstunden auszubezahlen. Hier ergeben sich allerdings Komplikationen mit der Sozialversicherung. Der Grund: Die Bezahlung von Überstunden gehört zum Arbeitsentgelt und ist daher sozialversicherungspflichtig – anders als die Abfindung. Du musst dann später der Sozialversicherung darlegen, welcher Teil der Abfindung bloß für Überstunden gezahlt wird.

Bevor du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, solltest du dich anwaltlich unterstützen lassen. Aufgrund ihrer Erfahrungen und Ressourcen sind Arbeitgeber rechtlich nämlich meist gut beraten. Als Arbeitnehmer drohen dir deshalb erhebliche Nachteile – insbesondere kommt es schnell zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I. 

Wie sollte mit Überstunden im Aufhebungsvertrag verfahren werden?

Infrage kommt zunächst, dass du die Überstunden abfeierst. Du nimmst dir für geleistete Überstunden also während des noch bestehenden Arbeitsverhältnisses frei und wirst trotzdem weiterbezahlt. 

Alternativ kannst du dir die Überstunden auch einfach ausbezahlen lassen. Berechnungsgrundlage dafür ist der Bruttostundenlohn.

Auf welche Option die Wahl fällt, ist nicht allein deine Entscheidung. Du musst dich mit dem Arbeitgeber einigen.

Achtung: Wenn der Arbeitgeber dich bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses bezahlt freistellt, steht dir möglicherweise trotzdem ein Anspruch auf Bezahlung der Überstunden zu. Möchte der Arbeitgeber die Freistellung mit den Überstunden verrechnen, muss dies im Arbeitsvertrag nämlich ausdrücklich vereinbart werden. Fehlt es daran, kannst du unverändert Geld für die Überstunden verlangen. 

In einem unverbindlichen Erstgespräch berate ich Dich als Anwältin für Arbeitsrecht gerne zu den Möglichkeiten eines Aufhebungsvertrages. So können wir gemeinsam das Beste für Dich rausholen. 

Foto(s): Viktor Strasse

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