Überstundenbezahlung - Was muss der Arbeitnehmer vor Gericht behaupten?

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Auch wenn es keine Regelungen im Arbeitsvertrag (oder einem anzuwendenden Tarifvertrag) gibt, müssen Überstunden in der Regel bezahlt werden. In der Praxis werden aber oft Überstunden geleistet und nicht bezahlt.

Wenn der Arbeitgeber die Bezahlung für Überstunden beim Arbeitsgericht einklagen will, muss er die von ihm angeblich geleisteten Überstunden behaupten. Hierfür reicht es aber zunächst aus, wenn der Arbeitnehmer für die konkreten Kalendertage erklärt, von wann (Arbeitsbeginn) bis wann (Arbeitsende) er tatsächlich gearbeitet hat und in welchem Umfang er dabei Pause gemacht hat. Damit hat er zunächst den Umfang seiner Überstunden ausreichend behauptet. Dies ergibt sich aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 4.5.2022 - Az. 5 AZR 474/21.

Zusätzlich muss der Arbeitnehmer behaupten, dass die Überstunden auch vom Arbeitgeber veranlasst waren. Dies ergibt sich aus dem weiteren Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 4.5.2022 - Az. 5 AZR 359/21. 

Hierzu muss der behaupten, dass der Arbeitgeber die entsprechende Mehrarbeit ausdrücklich angeordnet hat oder dass diese zur Erfüllung der Aufgaben zwingend erforderlich war oder dass der Arbeitgeber gemerkt hat, dass die Überstunden geleistet wurden (und dies nicht verhindert hat).

Es ist dann Sache des Arbeitgebers, die Behauptung des Arbeitnehmers substantiiert zu bestreiten. Der Arbeitnehmer muss dann allerdings die geleisteten Überstunden und die Veranlassung durch den Arbeitgeber im Zweifel auch beweisen. 

Wenn Überstunden nicht bezahlt werden, sollte man als Arbeitnehmer nicht lange warten, sondern den Arbeitgeber ansprechen und die Bezahlung einfordern.


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