Umgang mit fragwürdigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen: Rechtliche Aspekte und praktische Tipps für Arbeitgeber

  • 3 Minuten Lesezeit

Für Arbeitgeber kann die Situation, in der ein Arbeitnehmer nach einer Kündigung Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorlegt, die genau die Dauer der Kündigungsfrist abdecken, und unmittelbar nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine neue Stelle antritt, rechtlich und praktisch herausfordernd sein. In solchen Fällen könnte der Verdacht entstehen, dass die Arbeitsunfähigkeit nicht „echt“ ist.

Dann ergeben sich mitunter Fragen bezüglich der Glaubhaftigkeit der vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sowie potenzieller rechtlicher Schritte, die der Arbeitgeber ergreifen könnte. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen, um rechtliche Konflikte zu vermeiden und gleichzeitig die Interessen des Unternehmens zu schützen. Im Folgenden werden einige wesentliche rechtliche Aspekte beleuchtet sowie praktische Tipps für Arbeitgeber vorgestellt, um mit solchen Situationen umzugehen.

Dokumentation und Überprüfung

Es ist wichtig, dass alle relevanten Dokumente sorgfältig aufbewahrt werden. Dazu gehören die Kündigung, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sowie jegliche Kommunikation mit dem Arbeitnehmer. Arbeitgeber haben das Recht, vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) eine Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit anfordern, wenn Zweifel an der Echtheit der Bescheinigung bestehen.

Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Grundsätzlich haben Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen einen hohen Beweiswert. Sie bescheinigen nicht nur die Arbeitsunfähigkeit, sondern auch deren Dauer. Der Beweiswert kann jedoch erschüttert werden, wenn Umstände vorliegen, die ernsthafte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit begründen. Dies kann etwa der Fall sein, wenn die Bescheinigungen genau die Dauer bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses abdecken und der Arbeitnehmer direkt im Anschluss eine neue Tätigkeit aufnimmt.


Vorgehen bei Verdacht

Sollten Sie als Arbeitgeber begründeten Verdacht hegen, dass die Arbeitsunfähigkeit nicht authentisch ist, können Sie folgende Schritte in Erwägung ziehen:

  • Einholen einer Stellungnahme des MDK zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit.
  • Rechtliche Beratung einholen, um das weitere Vorgehen, wie z.B. eine Anfechtung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, zu bewerten.
  • Kontaktieren Sie den Arbeitnehmer schriftlich, um Ihre Bedenken auszudrücken und um eine Stellungnahme zu bitten.


Rechtliche Folgen

Die unrechtmäßige Inanspruchnahme von Arbeitsunfähigkeit kann arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, einschließlich einer möglichen fristlosen Kündigung oder Schadensersatzforderungen. Dies hängt jedoch stark vom Einzelfall ab und sollte sorgfältig bewertet werden.

Um solche Situationen zu vermeiden, kann es hilfreich sein, klare Richtlinien für die Vorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zu etablieren und die Mitarbeiter über die Konsequenzen einer missbräuchlichen Inanspruchnahme aufzuklären.

Rechtstipp

Der Umgang mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, insbesondere im Kontext einer Kündigung, erfordert von Arbeitgebern Umsicht und eine sorgfältige Abwägung der Umstände. Bei Verdacht auf Missbrauch sollten rechtliche Schritte wohlüberlegt und ggf. basierend auf einer soliden Beweislage eingeleitet werden. Im Zweifelsfall ist eine professionelle rechtliche Beratung unerlässlich.

Wie können wir helfen?

Die Kanzlei Mutschke ist in Deutschland als eine der führenden Kanzleien im Bereich des Arbeitsrechts tätig. Kontaktieren Sie uns, gerne helfen wir auch Ihnen!

Vielleicht kennen Sie uns auch schon aus dem TV oder aus der Zeitung? Rechtsanwältin Nicole Mutschke ist eine der bekanntesten deutschen Rechtsanwältinnen und als Rechtsexpertin regelmäßiger Gast in zahlreichen TV Sendungen und Zeitungen/Zeitschriften. Unter anderem ist sie bekannt aus dem ZDF, RTL, ntv, sternTV, Achtung Verbrechen!, WDR, BILD, Handelsblatt und vielen weiteren Formaten.

Auf unseren Social Media-Kanälen geben wir spannende Einblicke in die Rechtswelt und versorgen unsere Zuschauer mit nützlichen Tipps und der aktuellsten Rechtsprechung zu relevanten Themen. Auf YouTube folgen uns mehr als 150.000 Menschen, auf TikTok knapp 140.000.

Foto(s): envato

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Nicole Mutschke

Beiträge zum Thema