Umgangsrecht an Feiertagen

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Das Umgangsrecht an Feiertagen ist ein sensibles Thema, das oft zu Konflikten und Unsicherheiten führt, insbesondere bei getrennt lebenden Eltern oder geschiedenen Paaren. 

Das Umgangsrecht bezieht sich auf die Beziehung zwischen einem Elternteil und seinem Kind nach der Trennung oder Scheidung. 

Gem. § 1684 Abs. 1 BGB hat das Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Dies dient dem Wohl des Kindes und soll sicherstellen, dass das Kind weiterhin eine Beziehung zu beiden Elternteilen pflegen kann.

Dadurch, dass Feiertage für viele Familien eine besondere Bedeutung haben, häufen sich die Streitigkeiten zwischen den Elternteile oft in dieser Zeit. Feiertage wie Ostern, Weihnachten, oder auch der Geburtstag eines Elternteils oder des Kindes selbst können für gemeinsame Feiern und Traditionen von großer Bedeutung sein, aber auch zu Konflikten führen, da jeder Elternteil gerne die Feiertage mit dem eigenen Kind verbringen möchte. 

Und dies stellt die besondere praktische Herausforderung dar. 

Oftmals entstehen Konflikte zwischen den Eltern über die Frage, wie Feiertage am besten gestaltet werden sollen, um den Bedürfnissen des Kindes gerecht zu werden und gleichzeitig die Bedürfnisse der Eltern zu berücksichtigen.

Ein häufiges Problem ist die Frage, bei welchem Elternteil das Kind an einem bestimmten Feiertag sein sollte. Besonders bei Feiertagen, die traditionell im Kreis der Familie gefeiert werden, kann es schwierig sein, eine Einigung zu erzielen. 

Beide Elternteile möchten oft die Feiertage mit ihren Kindern verbringen und ihre eigenen Traditionen weitergeben.

Um Konflikte zu vermeiden und eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung zu finden, ist eine offene Kommunikation zwischen den Eltern unerlässlich

Es ist wichtig, frühzeitig miteinander zu sprechen und gemeinsam eine Vereinbarung für die Feiertage zu treffen. Dabei sollten die Bedürfnisse des Kindes im Mittelpunkt stehen und Kompromisse gefunden werden, die sowohl den Bedürfnissen der Eltern als auch des Kindes gerecht werden.

Eine Möglichkeit besteht darin, die Feiertage zu teilen, indem das Kind beispielsweise den ersten Teil des Tages mit einem Elternteil verbringt und den zweiten Teil mit dem anderen. Auf diese Weise können beide Elternteile Zeit mit dem Kind verbringen und ihre eigenen Traditionen pflegen. Es ist jedoch wichtig sicherzustellen, dass das Kind nicht übermäßig belastet wird und die Feiertage nicht als Stressfaktor empfindet.

Eine alternative Lösung besteht darin, die Feiertage im Wechsel zu verbringen, wobei das Kind in einem Jahr beispielsweise Weihnachten mit einem Elternteil und im nächsten Jahr mit dem anderen Elternteil verbringt. Dies ermöglicht es beiden Elternteilen, die Feiertage mit dem Kind zu verbringen und gleichzeitig Planungssicherheit zu haben.

Wenn die Eltern keine Einigung über das Umgangsrecht an Feiertagen erzielen können, kann eine gerichtliche Entscheidung erforderlich sein. In solchen Fällen wird das Gericht die individuellen Umstände des Falls berücksichtigen (bspw. Beziehung des Kindes zu jedem Elternteil, Verfügbarkeit der Eltern an den Feiertagen und insbesondere die Wünsche des Kindes, sofern es al genug ist, seine Meinung hierzu zu äußern) und eine Entscheidung treffen, die dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Im besten Fall kann eine Einigung der Kindeseltern im Gerichtssaal erwirkt werden.

Benötigen Sie Hilfe bei der Durchsetzung Ihres Umgangsrechts? Nehmen Sie hierzu gerne Kontakt mit mir auf.

Foto(s): © picture alliance/dpa / Holger Hollemann

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