Unfälle mit Kindern

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Verkehrsunfälle mit Beteiligung von mit Kindern sind keine Seltenheit. Häufig sind gerade kleinere Schäden schwer oder gar nicht zu vermeiden, vor allem wenn Kinder beim Überqueren von Straßen nicht ihre volle Aufmerksamkeit auf die Straße oder den Verkehr richten. Gerade Kinder sind meist noch nicht dazu in der Lage Verkehrssituationen richtig einzuschätzen. Sollte es zu einem solchen Ereignis kommen, lassen sich viele Verkehrsteilnehmer schnell dazu verleiten, ihre Fahrt ohne weitere Maßnahmen fortzusetzen, nachdem das Kind versichert hat, nicht verletzt zu sein und keine besonderen Verletzungen wahrgenommen wurden.

Aber: Insbesondere Kinder sind mit einer solchen Situation überfordert oder stehen unter Schock und wissen daher nicht wie sie mit der Situation umgehen sollten, so dass häufig eine Verletzung verneint oder die angebetete (ärztliche) Hilfe abgelehnt wird.

Daher kann das Fortsetzen der Fahrt – auch wenn Verletzungen des Kindes oder Sachschäden an von ihnen mitgeführten Gegenständen nicht auf den ersten Blick wahrnehmbar sind – ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort darstellen.

Folgende Ratschläge sollten daher bei der Beteiligung von – insbesondere unbegleiteten – Kindern berücksichtigt werden:

Halten Sie an

Irrelevant, ob es sich um einen heftigen Zusammenstoß mit erheblichem Personenschaden oder eher um einen Bagatellunfall mit einem Kind handelt, Sie sollten in jedem Fall anhalten. Auch wenn anscheinend nichts passiert ist – es kann gleichwohl ein Verfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort eingeleitet werden.

Erziehungsberechtigte/Polizei/RTW über den Unfall informieren

Sollte es dem Kind nach eigener Aussage soweit gut gehen, sollte dennoch zunächst versucht werden, ein Elternteil/Aufsichtsperson zu kontaktieren, der das Kind übergeben werden kann. Ist dies nicht der Fall, sollte der Unfall in jedem Fall – auch bei Bagatellunfällen – der Polizei unverzüglich gemeldet werden und die Daten des Fahrers sowie des Kindes weitergeleitet werden.

Gerade bei Kindern unter 10 ist es auch möglicherweise nicht ausreichend, lediglich dem Kind seine Daten zu überlassen.

Zeugen ermitteln

Weiterhin sollten Sie Zeugen ermitteln und Daten aufnehmen (lassen), auch um vorsorglich weitere Probleme im Verfahren zu vermeiden. Insbesondere bei größeren Vorfällen sollten Sie die Unterstützung eines Anwaltes in Anspruch nehmen, denn es kann höchstwahrscheinlich zu einem Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung kommen.

Besonderheiten bei Unfällen mit Kindern ergeben sich insbesondere daraus, dass Kinder erst mit Vollendung des 10. Lebensjahres im fließenden Verkehr als deliktsfähig anzusehen sind. Vorher trifft sie (außer in Ausnahmefällen) grundsätzlich kein Verschulden an Verkehrsunfällen. Dies resultiert insbesondere aus der noch nicht voll entwickelten Fähigkeit räumlichen Sehens bei Kindern.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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