Unfallregulierung ohne Anwalt

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Brauche ich bei einem Unfall wirklich noch einen Anwalt? Die Versicherung will doch alles regulieren!

Sie hatten überhaupt keine Schuld. Ein anderer Autofahrer hat Ihnen die Vorfahrt genommen und schon ist es passiert. Ein Autounfall. Glücklicherweise steigen Sie unverletzt aus dem Auto; der Unfallgegner entschuldigt sich wortreich und versichert Ihnen, dass er sich schnellstens um die vollständige Regulierung kümmern werde.

Und richtig: Abends erhalten Sie schon einen Anruf seiner Versicherung und die nette Dame am Telefon verspricht, sich umgehend darum zu kümmern, dass Ihr Schaden vollständig reguliert wird.

Aus vielen Gründen ist es dennoch wichtig, die Unfallregulierung nicht in die Hände der Versicherung des Unfallgegners zu legen.

Nur wenn Sie einen Rechtsanwalt einschalten – am besten einen Fachanwalt für Verkehrsrecht – haben Sie einen Fachmann an Ihrer Seite, der parteiisch Ihre Rechte wahrnimmt und darauf achtet, dass Sie nichts verschenken. Nur so können Sie wieder eine „Waffengleichheit“ mit der Versicherung herstellen. Versicherungen verfolgen bei der Schadenabwicklung nur eigene Interessen und bestimmt nicht Ihre Interessen. Denn bei der Versicherung handelt es sich um die gegnerische Partei, die natürlich so billig wie möglich den Schaden regulieren will. Und so kommt es immer wieder vor, dass zahlreiche Schadenpositionen, die Ihnen so gar nicht bekannt sind, überhaupt nicht reguliert werden, wenn Sie dem Unfallgegner die Unfallregulierung überlassen. Zum Beispiel werden häufig Positionen wie Haushaltsführungsschaden, Schadenpauschale, Wertminderung usw. nicht freiwillig von der gegnerischen Versicherung bezahlt.

Nur Ihr Rechtsanwalt (am besten ein Fachanwalt für Verkehrsrecht) behält den Gesamtüberblick. Gerade wenn das Verschulden beim Unfall unklar ist und eine Mithaftung in Betracht kommt, kann Sie nur ein Fachanwalt darüber beraten, inwieweit es sinnvoll ist, ggf. die eigene Vollkaskoversicherung auch in Anspruch zu nehmen. Stichwort: Quotenvorrecht. Nur ein Rechtsanwalt findet den für Sie kostenmäßig günstigsten Weg.

Nur Ihr Rechtsanwalt sorgt auch dafür, dass unbedingt ein unabhängiger Sachverständiger eingeschaltet wird und Ihr KFZ Schaden nicht vom Schreibtisch der Versicherung aus begutachtet wird.

Letztlich berät Sie Ihr Rechtsanwalt auch darüber, wie Sie sich gegenüber der Polizei verhalten sollen. Gerade bei einer möglichen Mitschuld kann es sinnvoll sein, zunächst keine Aussagen zu machen.

Keine Angst vor den Kosten: Wenn der Unfall nicht von Ihnen verursacht worden ist, muß die gegnerische Versicherung auch die Gebühren Ihres Anwalts tragen. Wenn Sie hingegen den Unfall verschuldet haben, ist es gut, wenn Sie rechtsschutzversichert sind. Wer ein Auto fährt, sollte zumindest eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen haben.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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