Unfallschadensregulierung: Abbieger von Feldweg auf Bundesstraße haftet bei Unfall voll

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Wer aus einem Feldweg auf eine Bundesstraße abbiegt, haftet im Falle eines Unfalls voll. Ein Mitverschulden des Unfallgegners aus Betriebsgefahr ist dabei ausgeschlossen. 

Das ist das Ergebnis eines Rechtsstreits vor dem Landgericht (LG) Coburg im Jahr 2013. Geklagt hatte dort ein Autofahrer, der mit den erlaubten 100 Stundenkilometern auf einer Bundesstraße unterwegs war. Als der Beklagte mit seinem Fahrzeug aus einem Feldweg auf die Bundesstraße auffuhr, kam es zur Kollision.

Der Kläger hielt das gegnerische Fahrzeug für allein verantwortlich. Er wollte deshalb seinen Schaden von dem Gegner und dessen Versicherung ersetzt haben. Der beklagte Unfallgegner und seine Versicherung räumten im Laufe des Prozesses den Unfallhergang ein. Die Beklagten meinten aber, der Kläger hätte nicht darauf vertrauen können, dass das gegnerische Fahrzeug vor der Einfahrt wartet.

Das sah das LG jedoch anders. Die Richter stellten fest, dass der Beklagte für den Unfall voll verantwortlich sei. Er habe das Vorfahrtsrecht des Klägers missachtet. Dieser Fehler wiege so schwer, dass auch die Betriebsgefahr des klägerischen Fahrzeugs völlig zurücktrete.

Mit diesem Urteil wird erneut gezeigt, dass es sich insbesondere bei Vorfahrtsverletzungen lohnen kann, bei nicht vollständiger Regulierung durch die Versicherung des Unfallgegners den Klageweg zu beschreiten.

LG Coburg, Urteil vom 31.5.2013, 13 O 505/12


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