Unterhaltsrecht zu Gunsten langjähriger Ehepartner geändert!

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Durch die Unterhaltsrechtsreform im Jahr 2008 wurde der nacheheliche Unterhalt einschneidend heruntergefahren. Dieser massive Einschnitt wird nun doch etwas entschärft:   Benachteiligte dieser Reform waren Ex-Ehefrauen aus Ehen nach dem klassischen Rollenmodell.   Nunmehr soll die Dauer einer Ehe doch wieder stärker im Rahmen der Billigkeit berücksichtigt werden. Eine lange Ehedauer wird nun zum eigenstandigen Kriterium, um den Verflechtungen unter den Ehepartner durch die lange Ehedauer Rechnung zu tragen.



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