Unzulässige Werbung durch E-Mail Newsletter-Versand

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Das KG Berlin (Beschluss vom 18.03.2011, 5 W 59/11) schließt sich der Auffassung des OLG Jena (Urteil vom 21.04.2010, Az: 2 U 88/10) hinsichtlich des Begriff der Ähnlichkeit des § 7 Abs. 3 UWG an:

„Die Ähnlichkeit muss sich auf die bereits gekauften Waren beziehen und dem gleichen typischen Verwendungszweck oder Bedarf des Kunden entsprechen. Die Voraussetzung ist regelmäßig erfüllt, wenn die Produkte austauschbar sind oder dem gleichen oder zumindest einem ähnlichen Bedarf oder Verwendungszweck dienen. Zum Schutz des Kunden vor unerbetener Werbung ist diese Ausnahmeregelung eng auszulegen."

Der strengen Auffassung des Thüringer OLG Jena folgend ist der Versand von E-Mail Newslettern ohne Einwilligung des Empfängers so gut wie ausgeschlossen.


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