Update Online-Glücksspiel: LG Frankfurt bestätigt bisherige Rspr. - Spieler erhält 77.000 € zurück!

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Nachdem das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main mit Beschluss vom 08.04.2022 (Az. 23 U 55/21) ein Urteil des LG Gießen bestätigt und klargestellt hat, unter welchen Bedingungen ein/e Spieler/in seine/ihre Verluste von einem Online-Glücksspielanbieter zurückverlangen kann, hat nun auch das LG Frankfurt einem Spieler Recht gegeben - er kann nun (vorbehaltlich eines Rechtsmittels des Betreibers) 77.000 € von diesem zurückfordern! 

Dieses Geld hatte der Kläger zwischen Februar und Mai 2017, wie auch in vorangegangenen Verfahren, bei einem in Malta ansässigen Betreiber online verspielt.


Die Bestätigung dieser Linie der Rspr. kommt wenig überraschend, zumal das LG Frankfurt dem Gerichtsbezirk des OLG Frankfurt angehört. Ob der Betreiber hier in Revision geht, dürfte offen sein, diese müsste dann schon mindestens bis zum BGH verfolgt werden.

Die Chancen für Spieler/innen, ihre Verluste bei Online-Casinos wegen eines Verstoßes gegen den § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags in der Fassung von 2012 zurückzufordern, stehen damit weiterhin gut.

Betroffenen kann nur geraten werden, ihre Ansprüche rechtlich prüfen und gegebenenfalls geltend machen zu lassen!


Gerne bin auch ich bereit, Ihnen hierbei zu helfen! Sollten Sie angesichts größerer Summen die Anwaltskosten scheuen, bin ich auch gerne bereit, im Rahmen eines Erfolgshonororars für Sie tätig zu werden.

Auslagen für die anwaltliche Tätigkeit sowie Gerichtskosten sind allerdings (sofern keine Rechtsschutzversicherung mit entsprechender Deckung besteht) in jedem Fall von Ihnen selbst zu tragen. Im Erfolgsfall trägt dagegen voraussichtlich die Gegenseite sämtliche Verfahrenskosten (falls ein Erfolgshonorar vereinbart wurde allerdings nur Anwaltskosten in Höhe der gesetzlichen Gebühren).

Für eine genauere Beratung rund um alle Fragen kontaktieren Sie mich gerne!



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