Urheberrechtsverletzung in Forum, Abmahnung durch RA Christopher Schwarz i. A. v. Eduard Bopp

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Unser Mandant wurde aufgrund einer Bildnutzung in einem Forum abgemahnt. Der Abgemahnte betreibt ein Forum, in dem Dritte etwas posten können. In einem Diskussionsstrang hat ein Nutzer des Forums zwei Bilder inline verlinkt. Beim Inline-Linking werden auf der Internetseite eines Anbieters Texte, Bilder, Grafiken usw. mittels Links eingebaut, die bei Aufruf der verlinkenden Seite durch einen dort gesetzten Link auf einen fremden Server automatisch geladen werden. 

Die inline verlinkten Bilder hatte zuvor der Fußballer Anthony Ujah auf seiner Facebook-Seite veröffentlicht. Daraufhin wurde unser Mandant als Betreiber des Forums von RA Christopher Schwarz i. A. v. Eduard Bopp abgemahnt.

RA Christopher Schwarz fordert die Zahlung von Schadensersatz für die beiden Fotos in Höhe von 2.000 € sowie Rechtsanwaltskosten in Höhe von 679 €. Außerdem wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert.

Über eine Abmahnung von RA Christopher Schwarz i. A. v. Eduard Bopp haben wir bereits berichtet. So z. B. 

https://www.anwalt.de/rechtstipps/rechtsanwalt-christofer-schwarz-mahnt-iad-eduard-bopp-unerlaubte-bildnutzung-auf-facebook-ab_152772.html

Im vorliegenden Fall liegt die Besonderheit darin, dass der Betreiber eines Forums abgemahnt wurde, der die Fotos selbst nicht verlinkt und zur Verfügung gestellt hat. Hier stellt sich die Frage, inwieweit der Betreiber des Forums zur Überwachung verpflichtet ist und ob Verlinkungen eine urheberrechtliche Rechtsverletzung darstellen.

Der Bundesgerichtshof hat für den Fall des Internetforums hierzu entschieden (Urteil vom 27.03.2007 – VI ZR 101/06- Meinungsforum), dass gegen den Betreiber eines Internetforums grundsätzlich ein Anspruch auf Unterlassung rechtswidriger Inhalte besteht, da diese durch den Betreiber verbreitet werden. Urheberrechtliche Unterlassungsansprüche bestehen somit gegen den Betreiber des Forums ab dessen Kenntnis von der Rechtsverletzung. Insoweit bestünde zwar keine Pflicht zu Überwachung des Kommunikationsvorganges, sobald der Betreiber aber Kenntnis erlange, müsse er die Sperrung oder Löschung des Vorganges veranlassen (BGH, 27.03.2007, a. a. O., – Meinungsforum). Denn die Besonderheit eines Internetforums besteht darin, dass die Verbreitung der eingestellten Beiträge, im Unterschied etwa zur Übernahme von Leserbriefen in ein Printmedium, nicht Folge einer ausdrücklichen kognitiven Freigabe durch den Betreiber ist. Die Veröffentlichung erfolgt vielmehr allein aufgrund eines Eingabeaktes des jeweiligen Nutzers ohne vorherige konkrete Kenntnis des Betreibers.

Inwiefern der Forumbetreiber im Rahmen einer vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung als Verletzer, Störer oder überhaupt haftet, ist immer eine Frage des Einzelfalls.

Bei Zahlungs- und Unterlassungsansprüchen sollte keine voreilige Überweisung des geforderten Geldbetrages erfolgen. Sofern eine vorformulierte Unterlassungserklärung mitgesandt wurde, sollte diese auch nicht ungeprüft unterschrieben werden. Vielmehr sollten die urheberrechtlichen Verstöße von einem Anwalt geprüft werden, der sich täglich mit dieser Rechtsmaterie beschäftigt.

Unsere Kanzlei hat Erfahrungen mit tausenden von Abmahnungen gesammelt. Machen Sie sich diese Erfahrungen zu eigen. Wir sind auf den Gebieten des Urheber-, Medien-, und IT-Rechts für unsere Mandanten im gesamten Bundesgebiet tätig. Sie können uns per Telefon oder E-Mail zu Ihren urheberrechtlichen Abmahnungen oder Fragestellungen kontaktieren. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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