Urlaubsanspruch gestaffelt nach Alter?
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Wenn ältere Arbeitnehmer aufgrund tarifvertraglicher oder arbeitsvertraglicher Regelungen einen längeren Urlaubsanspruch haben als ihre jüngeren Kollegen, so kann dies nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Pressemitteilung vom 18.01.2011) im Hinblick auf die Altersdiskriminierung problematisch sein. Der Schutz vor Ungleichbehandlung wegen Alters dient nicht nur älteren Arbeitnehmern, sondern verbietet auch ungerechtfertigte Benachteiligungen jüngerer Arbeitnehmer.
Das LAG hat einer 24-Jahre alten Kassiererin Recht gegeben, der nach Manteltarifvertrag Einzelhandel ein geringerer Urlaub zustand als ab Vollendung des 30. Lebensjahres. Das Gericht ist der Ansicht, es fehle an einem legitimen Ziel für diese Ungleichbehandlung. Es lässt das Argument des Arbeitgebers nicht gelten, mit der Regelung solle die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert werden. Der dortigen Klägerin ist der längere Urlaubsanspruch zugesprochen worden. Das LAG hat die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.
Frank Langer
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Heinz Rechtsanwälte Heidelberg
www.heinz-rae.de
Kontakt: frank.langer@heinz-rae.de
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