Urlaubsanspruch gestaffelt nach Alter?

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Wenn ältere Arbeitnehmer aufgrund tarifvertraglicher oder arbeitsvertraglicher Regelungen einen längeren Urlaubsan­spruch haben als ihre jüngeren Kollegen, so kann dies nach Ansicht des Landesar­beitsgerichts Düsseldorf (Pressemittei­lung vom 18.01.2011) im Hinblick auf die Altersdiskriminierung prob­lema­tisch sein. Der Schutz vor Un­gleichbehandlung wegen Alters dient nicht nur älteren Arbeit­nehmern, sondern verbietet auch ungerechtfertigte Benachteiligungen jüngerer Arbeitnehmer.

Das LAG hat einer 24-Jahre alten Kassiererin Recht ge­geben, der nach Manteltarifver­trag Einzel­handel ein geringerer Urlaub zu­stand als ab Vollendung des 30. Lebens­jahres. Das Gericht ist der Ansicht, es fehle an einem legiti­men Ziel für diese Ungleichbe­handlung. Es lässt das Argu­ment des Arbeitgebers nicht gelten, mit der Regelung solle die Vereinbar­keit von Familie und Beruf geför­dert werden. Der dortigen Kläge­rin ist der längere Urlaubs­an­spruch zugesprochen worden. Das LAG hat die Revision zum Bun­desar­beitsgericht zugelassen.

Frank Langer

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Heinz Rechtsanwälte Heidelberg

www.heinz-rae.de

Kontakt: frank.langer@heinz-rae.de


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