Urlaubszeit ... Unfall im Ausland

  • 1 Minuten Lesezeit

Zunächst gilt es zu wissen, wie Sie sich bei einem Verkehrsunfall im Ausland zu verhalten haben. Sie sollten unmittelbar eine Warnweste tragen, denn in vielen europäischen Ländern (Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Montenegro, Norwegen, Österreich, Portugal, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn) ist das Tragen mittlerweile Pflicht. Andernfalls drohen empfindliche Bußgelder im Rahmen von 25 bis fast 1400 EUR.

Neben dem sofortigen Absichern der Unfallstelle mit dem Warndreieck wird die Hinzuziehung der Polizei empfohlen. Damit ist für eine spätere Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gewährleistet, dass der Unfall hinreichend protokolliert wird.

Denn wer seine Ansprüche später durchsetzen möchte, sollte sie so gut wie möglich belegen können. Deshalb ist es ratsam für diesen Fall einen europäischen Unfallbericht – den man bei seinem Kfz-Versicherer bekommt – im Fahrzeug zu haben. Wer dort die Fragen nach dem Unfallhergang, Personalien, der Versicherung und Zeugen sorgfältig beantwortet, hat eine solide Basis für die Schadenregulierung gelegt. Der Unfallbericht, der regelmäßig in zwei Sprachen verfasst ist, ist dann von den Unfallparteien zu unterschreiben und untereinander auszutauschen. Darüber hinaus sollten Fotos von der Unfallstelle und den beteiligten Fahrzeugen gefertigt werden.

Wenn es nicht zwingend für die Verkehrstüchtigkeit- und Sicherheit des Fahrzeuges erforderlich ist, sollte auch eine Reparatur erst am Wohnort durchgeführt werden. Die Schadenregulierung kann dann von zu Hause aus erfolgen, denn alle Versicherer in EU-Mitgliedstaaten müssen entweder selbst im Heimatland des Geschädigten regulieren oder ein regulierungsbeauftragtes Unternehmen benennen.

In jedem Fall ist es zu empfehlen, einen im Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Regulierung zu beauftragen, da das nationale Recht des Unfallortes gilt und damit die Schadenregulierung in den meisten Ländern voneinander abweicht.


Nehmen Sie gerne mit uns unter https://ra-silberkuhl.de/ Kontakt auf.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Schulte-Silberkuhl

Beiträge zum Thema