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"Vampire Diaries" Abmahnung oder "The Originals" Abmahnung erhalten?

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Aktuell erreichen uns  wieder Anfragen von Adressaten einer „Vampire Diaries“ Abmahnung oder  „The Originals“ Abmahnung. Die Kanzlei Waldorf Frommer verschickt sehr viele Abmahnungen.

Viele Anschlussinhaber haben die Rechtsverletzung nicht begangen.  Allerdings haben viele Kinder gerade über die Weihnachtsfeiertage die eine oder andere Serienfolge im Streaming angeschaut.  Das dachten sie, sei ja eine rechtliche Grauzone. Leider gibt es einige „Streaming-Portale“, die nur aussehen wie Streaming Portale, in Wahrheit aber Tauschbörsen sind.

„Vampire Diaries“ Abmahnung oder „The Originals“ Abmahnung zu Recht erhalten

Leider ist es zumindest für den Unterlassungsanspruch unerheblich, ob der Verletzer  wusste, dass er eine Rechtsverletzung  begangen hat.  Der Unterlassungsanspruch ist verschuldensunabhängig. Wenn also die Tochter sich „Vampire Diaries“ oder „The Originals“ eigentlich nur anschauen wollte, hat sie eine Urheberrechtsverletzung begangen.

Haftet der Anschlussinhaber für die Handlung seiner Kinder?

Der Anschlussinhaber haftet nicht, wenn seine Kinder volljährig sind oder er seine minderjährigen Kinder hinreichend belehrt hat. Allerdings haftet das Kind  selbst, egal ob voll- oder minderjährig, wenn es eben eine Folge der Serie „Vampire Diaries“ oder  „The Originals“ über Popcorn Time angeschaut hat.

Ortsabwesenheit bei Popcorn Time Abmahnung als Argument

Möglicherweise wird es aber für die Anschlussinhaber bei Abmahnungen, die auf Popcorn Time beruhen, einfacher nachzuweisen, dass der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung nicht begangen hat. Die Nutzung einer (vermeintlichen) Streaming Seite ist vergleichsweise sinnlos, wenn man ortsabwesend ist.

Wenn Sie eine „Vampire Diaries“ Abmahnung oder „The Originals“ Abmahnung durch Waldorf Frommer erhalten haben, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.  Die Anwälte der Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte stehen Ihnen natürlich gern im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung zu einer ersten Orientierung zur Verfügung.

Dr. Alexander Wachs


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