Verbraucherzentrale warnt vor aktuellen Phishing Attacken bei Postbank, DKB und Sparkassen

  • 2 Minuten Lesezeit

Phishing Attacken weiter auf hohem Niveau!

Die Verbraucherzentrale informiert unter Ihrer Seite Phishing Radar laufend über aktuellen Phishing Attacken auf Kontoinhaber verschiedener Kreditinstitute.

Aktuell wird über Phishing Attacken auf das BestSign Verfahren der Postbank berichtet, ebenso wie Attacken auf DKB und Sparkassen. Kunden werden hier zu vermeintlich erforderlichen Aktualisierungen aufgefordert, in deren Rahmen dann Daten der Kunden abgefischt werden.

Solche Emails, die idR am Header der Email als Spam und nicht von der Bank stammend zu erkennen sind, sollten gelöscht werden.

Ist es jedoch zu einem Abfluss der Daten gekommen und im Anschluss auch zu nicht durch den Kunden erfolgten Autorisierungen, sollten Kunden sich an einen spezialisierten Fachanwalt für Bankrecht wenden, um Ansprüche sowohl gegen die Bank als auch gegen den Empfänger zu prüfen.

Zu den Ansprüchen gegen die Bank hatten wir ausführlich bereits informiert und auch über die gerichtlichen Erfolge insoweit.

Auch gegenüber dem Empfänger bestehen regelmäßig Ansprüche

Neben der Bank oder Sparkasse sollte jedoch auch der Empfänger als Anspruchsgegner im Blick behalten werden.

Durch Einsicht in die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft (nur durch einen Anwalt möglich), ergibt sich in einigen Fällen, dass die unautorisierten Verfügungen auf dem Konto der Empfängerbank wegen des Verdachts der Geldwäsche blockiert wurden. 

Dann heißt es schnell agieren und die Rückforderung geltend machen. Meist ist dafür eine Freistellungserklärung der eigenen Bank gegenüber der Empfängerbank nötig. Auch dies kann ein versierter Fachanwalt schnell regeln.

Ist das Geld aber nicht mehr oder nicht vollständig auf dem Konto, können Ansprüche gegenüber dem Empfänger bestehen. 

Meist ist der Empfänger nicht der eigentliche Täter und hat das Geld bereits weiter überwiesen. 

Hat sich der Empfänger aber wegen leichtfertiger Geldwäsche strafbar gemacht, weil es sich ihm hätte aufdrängen müssen, dass es sich hier um eine strafbare Vortat handelt, so bestehen bereicherungsrechtliche Ansprüche, auch wenn der Empfänger inzwischen entreichert ist.

Beratung sinnvoll

RA Sebastian Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hat daher gegenüber zahlreichen Banken und Sparkassen in vergleichbaren Fällen die Erstattung ganz oder teilweise erfolgreich durchgesetzt und auch Ansprüche gegenüber den Empfängern der Zahlungen geltend gemacht.

Jüngst hat auch der Ombudsmann der Volks- und Raiffeisenbanken eine VR Bank in einem von RA Koch geführten Verfahren entschieden, dass die Bank den kompletten Schaden von mehr als € 20.000 erstatten soll.

Wenn auch Sie geschädigt sind, bieten wir eine Prüfung Ihrer Ansprüche durch einen qualifizierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht an. Die Ersteinschätzung erfolgt dabei kostenfrei und unverbindlich.

Wir haben in den letzten Monaten gegenüber verschiedensten Banken und Sparkassen Erstattungsansprüche erfolgreich außergerichtlich und gerichtlich durchgesetzt oder günstige Vergleiche geschlossen.

Für rechtsschutzversicherte Mandanten holen wir kostenfrei die Deckungszusage ihrer Versicherung ein.

Rechtsanwalt Sebastian Koch

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.saleo-recht.de/lp-bankrecht





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Foto(s): @SALEO

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