LBB zur Wiedergutschrift verurteilt (nkr), Erfolg bei Kreditkartenmissbrauch

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Schöner Erfolg für Mandant von SALEO Rechtsanwälte

In einem aktuellen Fall eines Kreditkartenmissbrauchs hat das AG Langen (Hessen) mit Urteil vom 10.06.2022 (nicht rechtskräftig) die Landesbank Berlin AG zur taggleichen Wiedergutschrift der missbräuchlich verfügten Beträge auf dem Kreditkartenkonto des Mandanten verurteilt.

Das Amtsgericht folgte der Argumentation von SALEO Rechtsanwälte, dass ein Anscheinsbeweis für eine Autorisierung durch den Mandanten oder für eine grob fahrlässige Pflichtverletzung nicht gegeben ist, da nicht von einem technisch und faktisch unüberwindbaren Sicherheitssystem ausgegangen werden könne. Vielmehr fänden sich zahlreiche Hinweise, dass gerade die Übersendung von TANs per SMS technisch angreifbar seien.

Entsprechend gab das Amtsgericht der Klage unseres Mandanten in voller Höhe statt und verurteile die LBB zur Wiedergutschrift der missbräuchlich verfügten Beträge.

Es wird abzuwarten sein, ob das Urteil noch Gegenstand eines Berufungsverfahrens sein wird.

Ablehnung von Banken und anderen Zahlungsdienstleistern nicht hinnehmen

Das Urteil bestätigt wieder einmal, dass Geschädigte von Online-Banking Betrug oder Kreditkartenmissbrauch dies nicht einfach hinnehmen sollten. Sie sollten vielmehr ihren Anspruch nach § 675u Satz 2 BGB geltend machen.

Das Urteil gegen die LBB ist insofern von besonderer Bedeutung, als die LBB als kartenausgebendes Institut etwa die "Amazon" oder auch die "ADAC"-Kreditkarte herausgibt und damit zu den größeren Zahlungsdienstleistern im Bereich von Kreditkarten gehört.


Beratung sinnvoll

RA Sebastian Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hat gegenüber zahlreichen Banken und Sparkassen in vergleichbaren Fällen die Erstattung ganz oder teilweise erfolgreich durchgesetzt.

Jüngst hat auch der Ombudsmann der Volks- und Raiffeisenbanken eine VR Bank in einem von RA Koch geführten Verfahren entschieden, dass die Bank den kompletten Schaden von mehr als € 20.000 erstatten soll.

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Rechtsanwalt Sebastian Koch

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.saleo-recht.de/lp-bankrecht

Foto(s): @SALEO

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