Verhaltensbedingte Kündigung: Ihr Recht als Arbeitnehmer verstehen

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Was Sie über verhaltensbedingte Kündigungen wissen müssen


Die verhaltensbedingte Kündigung ist eine der drei Hauptarten der Kündigung nach deutschem Arbeitsrecht, die nach § 1 Abs. 2 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) sozial gerechtfertigt sein kann. Im Mittelpunkt steht dabei ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers, das zu einer Störung des Arbeitsverhältnisses führt. Doch nicht jedes Fehlverhalten rechtfertigt eine sofortige Kündigung.


Dieser Rechtstipp erklärt Ihnen die Voraussetzungen und rechtlichen Schritte, die eine solche Kündigung erfordern, und beleuchtet die aktuelle Rechtsprechung.


Voraussetzungen für eine verhaltensbedingte Kündigung


1. Verhältnismäßigkeitsprüfung – Das Ultima-Ratio-Prinzip

Bevor eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen wird, muss geprüft werden, ob nicht mildere Mittel wie eine Abmahnung oder eine Versetzung ausreichend wären, um die Vertragsstörung zu beheben. Die Kündigung muss immer das letzte Mittel (ultima ratio) sein.


2. Feststellung eines Kündigungsgrundes

Ein wichtiger Schritt ist das Vorliegen eines konkreten verhaltensbedingten Kündigungsgrundes. Dies kann eine wiederholte Schlechtleistung, Unpünktlichkeit oder sogar ein Vertrauensbruch durch strafbares Verhalten sein.


3. Negative Zukunftsprognose

Gemäß einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 12. Januar 2006 (Az. 2 AZR 179/05) muss die Kündigung auf der Annahme basieren, dass der Arbeitnehmer auch zukünftig die Vertragspflichten verletzen wird. Es geht nicht um eine Sanktion der Vergangenheit, sondern um die Vermeidung zukünftiger Pflichtverletzungen.


4. Abmahnungserfordernis

Die Rechtsprechung verlangt in der Regel eine Abmahnung vor der Kündigung, um dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zu geben, sein Verhalten zu ändern. Nur bei schwerwiegenden oder irreparablen Störungen des Vertrauensbereiches kann eventuell auf eine Abmahnung verzichtet werden.


5. Verschulden und Interessenabwägung

Eine verhaltensbedingte Kündigung setzt ein schuldhaftes Verhalten des Arbeitnehmers voraus. Zudem ist eine umfassende Abwägung der Interessen beider Seiten erforderlich. Hierbei werden Faktoren wie die Schwere des Fehlverhaltens, die Dauer der Betriebszugehörigkeit und die persönlichen Umstände des Arbeitnehmers berücksichtigt.


Weitere Faktoren

Die Kündigung eines Arbeitnehmers aufgrund von Störungen im betrieblichen Bereich, wie z.B. Mobbing, ist nur nach gründlicher Prüfung aller Umstände und einer vorangegangenen Abmahnung gerechtfertigt.


Fazit: Was bedeutet das für Sie?

Als Arbeitnehmer ist es wichtig zu verstehen, dass verhaltensbedingte Kündigungen nicht willkürlich ausgesprochen werden dürfen. Sie sind an strenge Voraussetzungen gebunden, und es gibt rechtliche Schutzmechanismen, die Ihre Rechte wahren. Bei Problemen oder Unsicherheiten ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um Ihre Position und mögliche Schritte zu klären.


Dieser Rechtstipp soll Ihnen helfen, Ihre Rechte und Pflichten im Falle einer möglichen verhaltensbedingten Kündigung zu verstehen. Beachten Sie, dass jede Situation einzigartig ist und spezifische Beratung erfordert, die auf Ihren individuellen Fall abgestimmt ist. Insbesondere empfiehlt es sich Kündigungsschutzklage einzulegen. Es gilt keine Zeit zu verlieren. Ab Zugang der Kündigung haben Sie grundsätzlich nur 3 Wochen Zeit.


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Foto(s): DALL-E

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